Aufsichtspflicht wie würdet Ihr das sehen?

4 Antworten

Das Kind - nein

Die Mutter - nein

Der Bademeister - nein

Betreuer - ja

Gruppenleiter - ja, sofern anwesend

im Übrigen finde ich es allgemein fahrlässig mit einer Kindergruppe ins Schwimmbad zu gehen, wenn nicht alle schwimmen können

Hallo Kieser,

das wird wohl ein anstrengender Gerichtsprozess.

Pro Aufsichtspflichtverletzung: Alle Lehrer/innen haben miteinander geklönt.

Contra: Man kann schwer in jedem Moment jeden Schüler im Becken identifizieren und beaufsichtigen.

Das Lehrpersonal ist haftpflichtversichert. Die Mutter wird also gegen die Versicherung prozessieren, und die Lehrer sind nur als Zeugen geladen.

Punkt 1 wiegt natürlich schwer.


HugoGuth  16.04.2022, 08:26

Wenn das Mädchen 5 war, kann von Lehrerinnen nicht die Rede sein!

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Da die Aufsichtspflicht der Eltern oder der Mutter an die Betreuer weitergegeben wurden, würde ja eigentlich auch der Betreuer dafür haften.. aber bin keine Juristin, ist nur eine Vermutung.. 😀

Von Kindern muss und darf ich kein kognitives Denken erwarten. Klar, ändert sich mit der Zeit.

Die Betreuerinnen handelten grob fahrlässig.

Die Mutter hätte informieren sollen und sollte Mal langsam einen Schwimmkurs mit der Kleinen machen.

Die Gruppenleitung hätte die Betreuerinnen besser im Auge haben müssen. Hätte sie aber den Bademeister nicht informiert, wäre es vllt schlimmer gekommen.

Dem Bademeister ist nicht vorzuwerfen und er hat vorbildlich gehandelt.