Aufsichtspflicht wie würdet Ihr das sehen?
Eine Kindergruppe befindet sich mit dem Einverständnis der Eltern in einem Schwimmbad. Die Gruppenleitung informiert zu Beginn den Bademeister über die Anwesenheit der Gruppe. Während alle Betreuerinnen am Beckenrand beisammen stehen uns sich unterhalten, wird auf der anderen Seite des Bades eine der Teilnehmerinnen bewusstlos aus dem Wasser gezogen. Sie war als Nichtschwimmerin in den Bereich für Schwimmer geraten. Dank der sofort eingeleiteten Rettungsmaßnahmen des Bademeisters kommt sie unbeschadet davon. Im Nachhinein erklärt die Mutter des 5jährigen Mädchens, dass sie schon einmal im Schwimmbad einfach so ins Schwimmbecken gesprungen sei.
Wie würdet Ihr hierbei überlegen inwieweit .. das Kind..die Gruppenleitung...die anderen Betreuerinnen...der Bademeister..oder die Mutter.. Verantwortung für den Unfall übernehmen müssen.
Ich bin über Eure Meinungen gespannt.
Liebe Grüße
4 Antworten
Das Kind - nein
Die Mutter - nein
Der Bademeister - nein
Betreuer - ja
Gruppenleiter - ja, sofern anwesend
im Übrigen finde ich es allgemein fahrlässig mit einer Kindergruppe ins Schwimmbad zu gehen, wenn nicht alle schwimmen können
Hallo Kieser,
das wird wohl ein anstrengender Gerichtsprozess.
Pro Aufsichtspflichtverletzung: Alle Lehrer/innen haben miteinander geklönt.
Contra: Man kann schwer in jedem Moment jeden Schüler im Becken identifizieren und beaufsichtigen.
Das Lehrpersonal ist haftpflichtversichert. Die Mutter wird also gegen die Versicherung prozessieren, und die Lehrer sind nur als Zeugen geladen.
Punkt 1 wiegt natürlich schwer.
Da die Aufsichtspflicht der Eltern oder der Mutter an die Betreuer weitergegeben wurden, würde ja eigentlich auch der Betreuer dafür haften.. aber bin keine Juristin, ist nur eine Vermutung.. 😀
Von Kindern muss und darf ich kein kognitives Denken erwarten. Klar, ändert sich mit der Zeit.
Die Betreuerinnen handelten grob fahrlässig.
Die Mutter hätte informieren sollen und sollte Mal langsam einen Schwimmkurs mit der Kleinen machen.
Die Gruppenleitung hätte die Betreuerinnen besser im Auge haben müssen. Hätte sie aber den Bademeister nicht informiert, wäre es vllt schlimmer gekommen.
Dem Bademeister ist nicht vorzuwerfen und er hat vorbildlich gehandelt.