Aufhebungsvertrag, was passiert mit den Überstunden?
In meinem Aufhebungsvertrag steht: Die dem Arbeitnehmerin für das Jahr zustehenden Urlaubs- und Freistellungsansprüche sowie Überstunden müssen in der Zeit zwischen Abschluss dieses Aufhebungsvertrages und Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Etwaige Ansprüche, die wegen Krankheit des Arbeitnehmers oder aus sonstigen Gründen bis zur Aufhebung des Arbeitsvertrages nicht mehr abgegolten werden können, verfallen.
Nun meine Frage ob meine Überstunden dadurch einfach wegfallen?
3 Antworten
Du kannst sie noch nehmen solange du noch angestellt bist. Was du sie in dieser Zeit nicht nimmst verfallen sie.
Was du sie in dieser Zeit nicht nimmst verfallen sie.
Das betrifft aber nicht Urlaubsansprüche, wenn sie nicht mehr wahrgenommen werden können; diese müssen dann - trotz dieser Vereinbarung - abgegolten werden.
Anders wäre es, wenn im Aufhebungsvertrag erklärt würde, dass der Urlaub "in natura" abgegolten worden wäre (auch wenn es tatsächlich nicht stimmt).
Du kannst Deinen restlichen Urlaub und die Überstunden jetzt nehmen, bis der Vertrag ausläuft.
Wenn Du den Aufhebungsvertrag haben möchtest, solltest Dich mal beeilen.
Das heisst : Du musst jetzt alles nehmen. Was du nicht nimmst ist weg.
Was du nicht nimmst ist weg.
Das betrifft aber nicht Urlaubsansprüche, wenn sie wegen Erkrankung nicht mehr wahrgenommen werden können; diese müssen dann - trotz dieser Vereinbarung - abgegolten werden.
Anders wäre es, wenn im Aufhebungsvertrag erklärt würde, dass der Urlaub "in natura" abgegolten worden wäre (auch wenn es tatsächlich nicht stimmt).
Das wäre dann schon übermorgen, habe ihn natürlich noch nicht unterschrieben.