Aufgaben Betreuungskraft nach § 43 und § 53?

1 Antwort

Kennt sich keiner mit Betreuungsaufgaben aus? Würde gerne Erfahrungen wissen wollen. Ich bin examenierte Altenpflegerin, kann aber aus gesundheitlichen Grund nicht mehr in der Pflege arbeiten. Bewerbe mich als Betreuerin im Altenheim. Wurde schon paar mal beim Bewerbungsgesprächen drauf hingewiesen, dass Toilettengänge auch dazu gehören. Habe bereits selbst eine Praktikum Herbst 2016 gemacht, damals wurde das streng getrennt. Wie sieht es momentan aus? Ich habe das Gefühl, dass die Heime einfach es ausnützen. Im Internet habe ich auch einige Infos gefunden(Richtlinien), dort ist geschrieben, dass pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben nicht zur Betreuung gehören.

sozialerdienst  10.01.2018, 21:45

eigentlich gehört es nicht zu deinem aufgabengebiet , wird aber meist vorausgesetzt du musst es nicht machen. nur in ausnahmafall es darf auf keinem fall geplant sein

1
Komsomolka 
Fragesteller
 16.01.2018, 17:11
@sozialerdienst

Danke für Ihre Antwort. Ich denke genau so, mal im Notfall jemanden auf die Toilette bringen ist schon ok, wenn es aber in die Tagesstruktur eingeplant wird, dann stimmt was nicht mit dem Heim.

0