Pflege und Betreuung?

2 Antworten

Bei sowas solltest du dich an die PDL wenden.

Lea222463 
Fragesteller
 24.03.2022, 20:16

Ja aber, wenn wir doch schon sehen das der AZ des Bewohners nicht gut ist für was brauche ich dann die PDL?

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Klingt logisch, was Du sagst. In der Praxis ist das aber nicht eindeutig. Eine Pflegekraft ist einem Alltagsbegleiter nicht weisungsbefugt, einem Betreuer schon gleich garnicht.

Genauso wie ein Patient Deinen Empfehlungen zuwider handeln kann, wenn er das will, kann der Begleiter das unterstützen. Wer dann u.U. fü was zu haften hat, ist ein völlig anderes Thema.