Auffahrunfall durch mich?

3 Antworten

Hallo Fragenuebermich,

die Sache ist nicht ganz so einfach, wie sie hier z. T. von anderen Nutzern dargestellt wird. In der StVO ist geregelt:

§ 4 Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Demzufolge hast Du an dem Unfall Schuld oder zumindest Teilschuld.

Ich bin danach als ich es ihm Rückspiegel sah und die dann ausgestiegen sind, losgefahren.

Schwerwiegender ist jedoch, dass Du dann einfach weitergefahren bist. Das ist Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und eine Straftat, die Polizei und Gerichte nicht auf die leichte Schulter nehmen. Geregelt ist das in § 142 StGB. Sollte jemand Dein Kennzeichen notiert haben, hast Du ein Strafverfahren zu erwarten.

LG
Arlecchino

Daher habe ich relativ stark von 55 auf 0 runtergebremst

damit muss keiner rechnen, und somit hast du die Hauptschuld.