Aufenthaltsgenehmigung durch Heirat. (wie schnell)?

4 Antworten

So jetzt also Mexiko.

Die Frage hier:

https://www.gutefrage.net/frage/duerfen-auslaendische-ehefrauen-deutscher-staatsbuerger-sofort-mit-ihm-in-der-eu-bleiben

wurde schon beantwortet.

Ausländische Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder von Deutschen sowie Eltern minderjähriger, lediger Deutscher können nach Deutschland zuwandern. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die oder der Deutsche den Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und mit ihr oder ihm eine familiäre Lebensgemeinschaft geführt werden soll. 
Die nachziehenden Familienmitglieder dürfen in Deutschland arbeiten.

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Familie/NachzugZuDeutschen/nachzug-zu-deutschen-node.html

Es kommt darauf an, ob sie mit einem sog. "Heiratsvisum" eingereist ist oder nicht. Mexikaner benoetigen ja fuer einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum, koennen aber nach einer visumfreien Einreise keinen Aufenthaltstitel bekommen. In dem Fall wird sie erst wieder zurueck nach Mexiko muessen, wo sie dann ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen kann.

Ist sie aber mit einem "Heiratsvisum" eingereist, kann sie sofort nach der Eheschliessung einen Aufenthaltstitel beantragen.

Vorausgesetzt du bist deutscher Staatsbürger (mit Wohnsitz in Deutschland), dann sollte es keine Probleme geben. Nach der Hochzeit zum Ausländeramt und Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach 28 AufenthG stellen.

PiafromIdris  04.08.2021, 21:28

Nur, wenn sie ein Visum zur Eheschließung besitzt

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Warum erkundigst du dich nicht bei den zuständigen Behörden? Die können dir darauf sicher eine verlässliche Antwort geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahren in einer festen Beziehung, schon einiges erlebt.