Aufbauseminar bei A-Verstoß grunsätztlich notwendig?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, siehst du richtig ..

Allerdings kommt das Schreiben für den ASF Kurs nicht von der Bußgeldstelle sondern von der Führerscheinstelle.

Sie ist aber als Fahrer bekannt, ja? Bußgeldschreiben ist ihr schon zugegangen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

ronnyarmin 
Fragesteller
 16.09.2020, 01:12

Ja, das Bußgeldschreiben ist da. Dadurch ist ja das Bußgeld bekannt. Den Führerschein hat sie bereits weggeschickt (wohin, weiß ich nicht). Bekommt sie den nach dem einen Monat zurück und zum Aufbauseminar muß sie erst, nachdem sie dazu aufgefordert wurde? Welche Frist zur Teilnahme gibt es?

Was passiert, wenn sie nicht hingeht?

0
diePest  16.09.2020, 01:16
@ronnyarmin

Richtig .. so ein Schreiben kann schon mal 3-6 Monate nach dem Tattag erst kommen.. und dann muss sie erst hin. Wenn sie nicht teilnimmt, ist der Führerschein weg.

1
ronnyarmin 
Fragesteller
 16.09.2020, 01:29
@diePest

Ok. Und vorher erfährt sie nichts darüber?

Sie ist der Meinung, dass nach dem Bezahlen des Bußgeldes und dem Abgeben des FS nichts mehr kommt. Nach einem Monat hat sie den FS zurück und Alles ist erledigt...denkt sie.

0
diePest  16.09.2020, 01:38
@ronnyarmin

Dann denkt sie falsch. ^^ Und nein, vorher erfährt sie da nichts drüber.

1

Doch eigentlich folgt ein Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

A-Verstoß:

  • "Überschreiten der Geschwindigkeit (Probezeitmaßnahme greift jedoch erst bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h)

https://www.bussgeldkatalog.org/aufbauseminar/