Aufbauseminar bei A-Verstoß grunsätztlich notwendig?
Eine Bekannte ist außerorts 51km/h zu schnell gefahren. Sie besitzt den Führerschein auf Probe.
Laut Bußgeldbescheid muß sie 508€ zahlen (240€ für 51km/h zu schnell x 2, da Vorsatz erkannt wurde + Gebühr + Auslagen der Verwaltung), bekommt 2 Punkte und sie muß für einen Monat den Führerschein abgeben.
Laut telefonischer Auskunft bei der Bußgeldstelle muss sie kein Aufbauseminar besuchen. Die Begründung kenne ich nicht. Kann das wirklich sein, oder hat die Bußgeldstelle übersehen, dass sie Fahrangfängerin ist? Es handelt sich doch um einen A-Verstoß, bei dem zwingend ein Aufbauseminar erfolgen muß, oder sehe ich das falsch?
Bekommt man die Aufforderung zum Aufbauseminar gesondert zugestellt? Wenn ja, wann?
2 Antworten
Nein, siehst du richtig ..
Allerdings kommt das Schreiben für den ASF Kurs nicht von der Bußgeldstelle sondern von der Führerscheinstelle.
Sie ist aber als Fahrer bekannt, ja? Bußgeldschreiben ist ihr schon zugegangen?
Richtig .. so ein Schreiben kann schon mal 3-6 Monate nach dem Tattag erst kommen.. und dann muss sie erst hin. Wenn sie nicht teilnimmt, ist der Führerschein weg.
Ok. Und vorher erfährt sie nichts darüber?
Sie ist der Meinung, dass nach dem Bezahlen des Bußgeldes und dem Abgeben des FS nichts mehr kommt. Nach einem Monat hat sie den FS zurück und Alles ist erledigt...denkt sie.
Dann denkt sie falsch. ^^ Und nein, vorher erfährt sie da nichts drüber.
Doch eigentlich folgt ein Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
A-Verstoß:
- "Überschreiten der Geschwindigkeit (Probezeitmaßnahme greift jedoch erst bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h)
Ja, das Bußgeldschreiben ist da. Dadurch ist ja das Bußgeld bekannt. Den Führerschein hat sie bereits weggeschickt (wohin, weiß ich nicht). Bekommt sie den nach dem einen Monat zurück und zum Aufbauseminar muß sie erst, nachdem sie dazu aufgefordert wurde? Welche Frist zur Teilnahme gibt es?
Was passiert, wenn sie nicht hingeht?