Asbestplatten-Hausverkleidung entfernen?
Unser Reihenhaus-Nachbar hat mit der Entfernung der Asbestplatten-Hausverkleidung aus den 70-er-Jahren in Eigenarbeit begonnen. Ist das nicht genehmigungspflichtig und unterliegt strengsten Umweltschutzvorgaben (Sicherung vor Staub etc.)? Wir befürchten tiefgreifende Gesundheitsschäden durch den unkontrolliert freigesetzten Asbeststaub. Was können wir tun? Danke im Voraus für jede Antwort.
3 Antworten
Hallo,
die Art der Entfernung und der Entsorgung unterliegt bestimmten Vorschriften.
Wenn er gegen diese nicht verstößt. ist alles OK.
Gruß
Hallo Herr Sigidi,
bei Tätigkeiten mit Asbest greift die TRGS519=Technisch Regeln Gefahrstoffen Sanierung, dies gilt für Arbeitnehmer.
Wenn der Eigentümer selbst ohne Hilfe von Freunden oder Bekannten, ist es in (erlaubt) wenn er die Schutzmaßnahmen einhält und ein Gefährdung Dritter ausschließen kann.
d.h Konkret: er braucht einen Asbestsauger, Big Bags, befeuchtungsgerät, PSA usw.
die Platten werden möglichst bruchfrei demontiert, Bruch ist im rahmen auch erlaubt, in dem man die Platten anfeuchtet.
Das kannst Du bei Deiner Stadt/Umweltamt erfragen.