Argumente zur Frage?

3 Antworten

Genau für diesen Fall wurde der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich verfasst: "In Deutschland garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Dieser Gesetzestext bezieht sich ganz ausdrücklich auf Hitlers Machtergreifung und das dritte Reich. Wenn man heute damit vor das Bundesverfassungsgericht gehen würde, wird es aber wahrscheinlich abgebügelt, da wir ja eine "rechtsstaatliche Grundordnung" haben und jedes Gericht nach Recht und Gesetz urteilen muss. Erst wenn man zweifelsfrei nachweisen kann, dass Gerichte nicht mehr nach den rechtsstaatlichen Prinzipien geurteilt haben, hätten wir ein echtes Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG.

Das Grundgesetz hat aber zum Beispiel auch den Vorteil, dass sich jedermann gemäß Artikel 17 GG einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden darf, von solchen Möglichkeiten können die meisten anderen Menschen auf dieser Welt leider nur träumen. Ich habe bis jetzt noch immer eine vernünftige Antwort auf meine Petitionen bekommen, keine einzige blieb unbeantwortet, nur eine war lediglich ungenügend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jeder definiert Unrecht anders. Also nein.

Rechtlich gesehen natürlich nicht.

Ighugislost 
Fragesteller
 14.02.2022, 19:09

Und wieso?

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Zakalwe  14.02.2022, 19:10
@Ighugislost

Na, rechtlich gesehen darf man gegen kein Gesetz verstoßen. Erklärt sich ja von selbst.

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