Arbeitslosigkeit und Rentepunkte?

7 Antworten

Von Experte soisses bestätigt

Wenn man ALG I bezieht, hat man nur einen relativ geringen Verlust an Entgeltpunkten (volkstümlich auch Rentenpunkte genannt) gegenüber dem vorherigen Arbeitslohn. Die Bemessundgrenze für RV-Beiträge ist in dem Fall 80% des vorherigen Einkommens (auch wenn man nur 60% vom Netto bekommt). Das bedeutet, ein Durchschnittsverdiener hat in einem Jahr ALG I - Bezug nach heutigem Stand einen Rentenverlust von 7,52 €.

Anders sieht es bei ALG II bzw. Bürgergeld aus. Von dieser Leistung werden seit 2011 keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Es handelt sich im Rentenrecht lediglich um Anrechnungszeiten, die die Höhe der Rente nur indirekt beeinflussen.

Die bereits erworbenen Entgeltpunkte bzw. Rentenansprüche gehen jedoch in keinem Fall verloren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, einmal erworbene Rentenpunkte gehen nicht verloren.
ALG I wird als versicherte Zeit angerechnet, ALG II nicht.

D.h. am Ende der Fahnenstange fehlen versicherte Monate, entsprechend sinkt die Rente.
Bei Rente mit 67, würden 50 Beitragsjahre anfallen, für eine Vollerwerbsrente.
12 Monate arbeitslos, entsprechend fehlen Beitragsmonate.
Mindestens 35 Beitragsjahre sind erforderlich für eine Grundrente.

Beiträge in die Rentenversicherung werden nur noch bei ALG - 1 eingezahlt, bei ALG - 2, jetzt Bürgergeld schon seit 2011 nicht mehr.

Bei AlG 1 werden auch Beiträge an die RV abgeführt. Die sind dann etwas geringer als bei der Arbeit.

AlG 2 zählt nur als Ausfallzeit ohne Beitragszahlung

VERLOREN gehen Beitragspunkte nie. Es kommen nur keine neuen dazu.