Arbeitskollegen als Lügner beschimpfen

7 Antworten

Wenn Du die Lüge nicht nachweisen kannst, schon.

Das geht dann durchaus in den Bereich, in dem man auch mal ein Schmerzensgeld einfordern kann - auch wenn Rechtsschutzversicherungen solche Klagen nicht sponsern und auch die Gerichte keine rechte Lust haben, sich mit so etwas zu befassen. Möglich wäre das aber schon.

Ich als Mitarbeiter würde bei so etwas - wenn vorhanden - den Betriebsrat hinzuziehen und versuchen zu erreichen, für so einen Chef nicht mehr arbeiten zu müssen - wenn sich solche Vorfälle häufen, werden dannn Rückschlüsse auf Deine Führungsqualitäten gezogen.

Was anderes ist, wenn der Mitarbeiter Dich eindeutig belogen hat. Dann würde ich ihm genau das ins Gesicht sagen und ihn je nach Anlass auch abmahnen.

Ihn als Lügner zu bezeichnen unterstellt ihm aber, dass er das gewohnheitsmäßig tut - wenn Du wirklich der Ansicht bist, solltest Du mit der Personalabteilung klären, ob und wie Du ihn loswirst.

Wenn Du ihn belegbar überführt hast, nicht.

Aber wenn es irgendwelche Zweifel geben könnte, bezichtigst Du ihn u.U., unloyal gegenüber der Geschäftsführung zu sein. Das könnte in eine Kündigung ausarten.

Kommt drauf an wie transparent die Beleidigung belegbar ist und eben auch durch die Zeugenfrage geprüft werden.

Aber sollte der hochgekochte Streit noch innerbetrieblich vielleicht sogar unter Kollegen geklärt werden können.

Sollte man den juristischen Weg vermeiden. Für so eine ,,Kurze" Sache müssen dann von zwei Parteien Juristen arbeiten und auch das Gericht vieles dafür tun muss.

Schon die Kosten zu scheuen,sollte euch besinnen helfen, den Vorfall schneller zu klären ohne ihn rechtsrelevant zu machen.

"Lügner" geht über den Tatbestand der Beleidigung hinaus. Das wird von den Gerichten als Tatsachenbehauptung (wie Betrug oder Bestechlichkeit) gewertet und wenn es nicht stimmt, ist es Verleumdung.

Das kann man sogar bei der Polizei anzeigen und dann gibts den Prozess für den Verleumder. Der Verleumdete kann auch Schadenersatz vom Verleumder verlangen oder eine Unterlassungsverfügung veranlasst werden.

Geschieht dies in einem Betrieb, kann der Chef wegen Störung des Betriebsfriedens fristlos kündigen.

Obiges gilt aber nicht, wenn eine Lüge tatsächlich nachgewiesen werden kann. Dazu müsstest du erst beweisen, dass gelogen wurde, also eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde und du musst nachweisen, dass der Lügner diese Behaupotung wider besseren Wissens getätigt hat.

Hat er gelogen ? Dann ist er ein Lügner !

Hat er nicht gelogen - dann ist das eine schwere Beleidigung !

Im letzteren Fall sollte man sich auf jeden Fall entschuldigen !