Arbeitgeber möchte 2% abziehen von 450€? Das heißt 9€ wird mir abgezogen pauschalsteuern?
Das heißt ich bekomme 9€ abgezogen von den 2% pauschalsteuern ?
5 Antworten
Ist korrekt, diese 2 % Pauschalsteuer kann, muss der Arbeitgeber ( AG ) aber nicht auf den Arbeitnehmer ( AN ) umlegen, im Normalfall zahlt die pauschale Steuer der AG.
Wenn du dich vorher nicht schriftlich von der Zuzahlung zur RV - befreien lässt, dann bekommst du noch weniger Netto auf dein Konto, denn der Beitrag zur RV - liegt bei 18,6 %, der AG - muss aber nur eine Pauschale von 15 % zahlen, lässt du dich also nicht befreien, dann musst du diese 3,6 % an die RV - zahlen bzw. der AG - führt diesen Betrag dann von deinem Bruttoeinkommen ab.
Bei 450 € Brutto würdest du dann bei 3,6 % noch zusätzlich zu den 2 % monatlich 16,20 € weniger haben.
Ja klar doch - der Minijob-Arbeitgeber entscheidet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Er kann auch diese Pauschalsteuer von deinem Nettolohn einbehalten - oder wäre dir eine Abrechnung auf Lohnsteuerklasse lieber?
Gruß siola55
Ja das wäre richtig, viele Arbeitgeber übernehmen die ganzen Kosten, dein Arbeitgeber nimmt es eben ganz genau.
Rentenversicherung oder nicht?
Nein, bei den 2 % handelt es sich um die "pauschale Lohnsteuer", die ein Arbeitgeber an den Arbeitnehmer weiterbelasten kann.
Wird kein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung gestellt, werden auch diese vom Lohn abgezogen.
Stimmt nur, falls der Minijob-Arbeitgeber die 2 % Pauschalsteuer für den Minijobber entrichtet und der Minijobber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt hat!
Ansonsten gilt laut der minijob-zentrale.de folgendes:
Habe ich noch nie gehört. Habe bereits Zwei Minijobs gemacht und es wurde nie was abgezogen. Das Wort „Pauschalsteuer“ sagt mir aber ehrlich gesagt auch nichts.
Chef sagte nur 2% wird abgezogen mehr nicht