Arbeitgeber möchte 2% abziehen von 450€? Das heißt 9€ wird mir abgezogen pauschalsteuern?

5 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Ist korrekt, diese 2 % Pauschalsteuer kann, muss der Arbeitgeber ( AG ) aber nicht auf den Arbeitnehmer ( AN ) umlegen, im Normalfall zahlt die pauschale Steuer der AG.

Wenn du dich vorher nicht schriftlich von der Zuzahlung zur RV - befreien lässt, dann bekommst du noch weniger Netto auf dein Konto, denn der Beitrag zur RV - liegt bei 18,6 %, der AG - muss aber nur eine Pauschale von 15 % zahlen, lässt du dich also nicht befreien, dann musst du diese 3,6 % an die RV - zahlen bzw. der AG - führt diesen Betrag dann von deinem Bruttoeinkommen ab.

Bei 450 € Brutto würdest du dann bei 3,6 % noch zusätzlich zu den 2 % monatlich 16,20 € weniger haben.

Von Experte isomatte bestätigt

Ja klar doch - der Minijob-Arbeitgeber entscheidet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Er kann auch diese Pauschalsteuer von deinem Nettolohn einbehalten - oder wäre dir eine Abrechnung auf Lohnsteuerklasse lieber?

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja das wäre richtig, viele Arbeitgeber übernehmen die ganzen Kosten, dein Arbeitgeber nimmt es eben ganz genau.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rentenversicherung oder nicht?


biadjiie 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 00:57

Chef sagte nur 2% wird abgezogen mehr nicht

xZyxom  17.11.2020, 00:58
@biadjiie

Doch 2% werden abgezogen das ist richtig undzwar für deine Rente.

biadjiie 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 00:59
@xZyxom

Das heißt jetzt ? Wieviel wird abgezogen

GutenTag2003  04.01.2021, 06:54
@xZyxom

Nein, bei den 2 % handelt es sich um die "pauschale Lohnsteuer", die ein Arbeitgeber an den Arbeitnehmer weiterbelasten kann.

Wird kein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung gestellt, werden auch diese vom Lohn abgezogen.

IIIIlllIIIlIIl  17.11.2020, 00:56

Eigentlich werden bei 450€ jobs nichts abgezogen.

siola55  17.11.2020, 10:19
@IIIIlllIIIlIIl

Stimmt nur, falls der Minijob-Arbeitgeber die 2 % Pauschalsteuer für den Minijobber entrichtet und der Minijobber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt hat!

Ansonsten gilt laut der minijob-zentrale.de folgendes:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Habe ich noch nie gehört. Habe bereits Zwei Minijobs gemacht und es wurde nie was abgezogen. Das Wort „Pauschalsteuer“ sagt mir aber ehrlich gesagt auch nichts.


biadjiie 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 01:47

informoer dich

rinushka  17.11.2020, 01:49
@biadjiie

Wozu? Du hast die Frage gestellt, also bist du auch nicht besser informiert. Ich habe meine 450€ voll und ganz bekommen.