Rentenabzug bei Minijob?

3 Antworten

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Da der Arbeitgeber pauschal 15% an die Rentenversicherung zahlen muss, zahlst du bei einem Minijob 3,6%.

Allerdings gibt es einen Mindestbeitrag, der von 175 € berechnet wird. Das bedeutet, wenn du weniger als 175 € verdienst, zahlt der Arbeitgeber 15% vom Einkommen und du die Differenz zu 18,6% von 175 €.

Demnach dürftest du nur 13,45 € ausbezahlt bekommen, wenn dein Einkommen 40 € betrug.

Ich hatte an dem einen Monat für ca. 40 Euro gearbeitet, ausgezahlt wurde mir jedoch 16 Euro. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber wurde es als korrekt bezeichnet.

Liebe suppe1,

da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter:

Bei einem sehr geringen monatlichen Verdienst ist Ihr Arbeitgeberanteil so niedrig, dass sich daraus ein Differenzbetrag für Ihren Minijobber ergibt, der höher als sein Verdienst ist. Dies führt dazu, dass Ihr Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern Ihnen als Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss.

Beispiel mit einem Verdienst von 25 Euro:

Der Mindestbeitrag liegt bei 32,55. Damit beträgt der monatliche Anteil

  • des Arbeitgebers 3,75 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 25 Euro) und
  • des Minijobbers 28,80 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 3,75 Euro Arbeitgeberanteil)

Hier erhält der Minijobber kein Entgelt und muss seinem Arbeitgeber noch 3,80 Euro (Beitragsanteil 28,80 Euro minus Verdienst von 25 Euro) erstatten.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 3,6%.

Bei 40€ sind das 1,44€.

Kann es sein, dass dein Arbeitgeber die Regelbesteuerung angeben hat?

denn dann zahlst du neben den RV-Beiträgen auch die Steuerlast.

Im übrigen rate ich dir davon ab, diech von den RV beiträgen befreien zu lassen. denn dadurch erwirbst du dir beitragsjahre und Punke für die spätere Rente.

Frage noch mals ganz genau nach.


okieh56  19.10.2019, 00:20

Das ist leider falsch, denn es gibt eine Mindestbemessungsgrenze von 175 €.

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siola55  19.10.2019, 07:53
Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 3,6%.

Stimmt so leider nicht: Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttoentgeltsmindestens aber 32,55 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient.

siehe hierzu die minijob-zentrale.de bzw. den Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

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okieh56  19.10.2019, 10:34
@siola55

Genau so ist das. Nur wenn das Arbeitseinkommen 175 € übersteigt, zahlt der Minijobber 3,6%.

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Griesuh  19.10.2019, 12:26
@okieh56

Siehe Minijobzentrale:

Vorlesen

Beiträge zur Rentenversicherung für 450-Euro-Minijobs Arbeitgeber oder Minijobber im Gewerbe - Wer was zahlt

Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Sie als Arbeitgeber und Ihr Minijobber tragen ihn gemeinsam – Sie mit einem Pauschalbeitrag und Ihr Minijobber mit einem Eigenanteil.

Wichtig zu wissen

Bei der Berechnung der Beiträge müssen Sie als Arbeitgeber die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro beachten.

Pauschalbeitrag des Arbeitgebers 

Als Arbeitgeber beträgt Ihr Anteil zur Rentenversicherung immer 15 Prozent für gewerbliche Minijobs.

Eigenanteil des Minijobbers

Versicherungspflichtige Minijobber leisten einen Eigenanteil von 3,6 Prozent für gewerbliche Minijobs

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okieh56  19.10.2019, 22:22
@Griesuh

Richtig! Der letzte Satz trifft allerdings nur dann zu, wenn das Einkommen des Minijobbers 175 € übersteigt! Dies gilt nur dann nicht, wenn man den Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausübt, denn dann zahlt man bereits auf den Hauptjob RV-Beiträge.

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