Arbeitslos und 450 Euro Job?

3 Antworten

Wenn Du dein Nebeneinkommen nicht schon min. 12 Monate innerhalb von 18 Monaten hattest, dann liegt dein monatlicher Freibetrag bei 165 € Netto, die Du in unter 15 Stunden die Woche verdienen darfst, ohne das etwas angerechnet wird.

Ein evtl. übersteigender Betrag wird von deinem ALG - 1 abgezogen.

Würdest Du 15 oder mehr Stunden die Woche arbeiten, dann würdest Du nicht mehr als arbeitslos gelten und dein Anspruch erst einmal ruhen, den nicht verbrauchten Anspruch kannst Du dann seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder aktivieren, wenn Du dir keinen neuen Anspruch ( Anwartschaftszeit ) erworben hast.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld, müssen Sie Ihren Nebenjob bei Ihrer Agentur für Arbeit vorab anmelden.

Sie dürfen nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.

Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/das-muessen-sie-beachten/nebenjob-und-arbeitslosengeld