Eltern Arbeitslosengeld II, ich Student + Bafög, wird von meiner geringfügigen Beschäftigung etwas abgezogen?

1 Antwort

Kann durchaus sein !

Kommt auf deinen Bedarf nach dem SGB - ll an, was du an Bafög - bekommst, was an Brutto und Netto du verdienst und was für monatlich notwendige Aufwendungen du fürs Studium und deine Beschäftigung hast, also z.B. Fahrkosten für beides.

Es käme dann auch noch darauf an wie alt du bist, wie viele Personen inkl.dir in der Wohnung leben und was deine Eltern für die gesamte Warmmiete zahlen, evtl.noch was sie monatlich an Abschlag für den normalen Haushaltsstrom zahlen müssen.

Ohne Erwerbseinkommen könntest du von deinem Bafög - monatlich min. pauschal 100 € für diese besagten Aufwendungen absetzen, was dann aber nicht mehr so ist, weil dir dann auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zustehen.

Bei 450 € Brutto wären das 170 €, wenn du dann monatlich keine notwendigen berufsbedingten Aufwendungen von mehr als 70 € hättest und deine 450 € Brutto = Netto aufs Konto bekommen würdest, dann würden diese 170 € Freibetrag theoretisch von den 450 € Netto in Abzug gebracht und du würdest 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen haben.

Zu den 280 € käme das Kindergeld von derzeit min.204 € und dazu würde vorerst dein volles Bafög - kommen, diese Summe würde dann vorerst dein gesamtes anrechenbares Einkommen sein.

Diese Freibeträge werden aus deinem Brutto ermittelt, dies würden zunächst 100 € Grundfreibetrag sein, deshalb fallen dann auch die 100 € vom Bafög - erst einmal weg und in diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, die kann man in Abzug bringen und so kommt man auf die genannten 70 €.

Muss du nun für deine Beschäftigung und Studium wie gesagt mehr als 70 € für notwendige Aufwendungen tätigen und das auch belegen können, dann kannst du von dieser vorerst anrechbaren Summe deines anrechenbaren Einkommens den Betrag der über 70 € liegt zusätzlich in Abzug bringen.

Das was dann bleibt würde auf deinen Bedarf angerechnet !

Ab 18 aber unter 24 stünden dir derzeit min.345 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt zu, dazu käme dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), bei angenommen 600 € KDU - und 3 Personen würden dann min.200 € dazu kommen.

Dann läge dein Bedarf bei min.angenommen 545 € pro Monat.

Würde dein anrechenbares Einkommen dann höher als dein Bedarf sein, dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein.

Übersteigendes Kindergeld, welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, würde dann wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater, je nachdem wer es bekommt und wenn dann dieses Elternteil kein weiteres Einkommen hätte auf das es schon Freibeträge berücksichtigt bekommt, dann könnte es min.diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Der Rest würde dann mindernd auf den Bedarf der übrigen BG - verteilt.

Dementsprechend musst du dann deinen Bedarf aus eigenem Einkommen an deine Eltern zahlen, wenn du von deinem Kindergeld selber noch etwas zur Bedarfsdeckung benötigen würdest, dann müsste das dann natürlich bei der Zahlung an deine Eltern berücksichtigt werden.

Sollte das nicht der Fall sein, also du nichts mehr benötigen, dann müsstest du auch noch deinen Teil für den Strom an sie zahlen.