Pauschalsteuer oder individuelle Besteuerung Minijob?

4 Antworten

Allgemein gilt bei der Versteuerung eines 450-Euro-Minijobs Folgendes:

Grundsätzlich bestimmt dein Arbeitgeber die Art der Versteuerung. Er kann hierbei wählen zwischen der Besteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent.

Bei dieser Entscheidung hat dein Arbeitgeber aber immer deine individuelle Situation zu beachten, damit dir hierbei keine Nachteile entstehen.

Weitere Informationen hierzu findest du auch auf unserer Homepage unter dem Punkt "Besteuerung von 450-Euro-Minijobs im Gewerbe ". 

Weitere Informationen bekommst du von deinem zuständigen Finanzamt.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Solange keine weiteren Einkünfte oder kein weiterer Job parallel ausgeübt wird, ist das egal. Dann muß man auch keine Steuererklärung abgeben.

Bei der pauschalen Besteuerung kann aber der ArbG die Pauschsteuer bei Dir abziehen - ansonsten muß er diese 2% zusätzlich abführen - wenn er das bei Dir abziehen möchte, wähle individuelle Besteuerung - wenn nicht kann auch pauschal versteuert werden.

Wenn aber absehbar ist, daß man im Laufe eines Kalenderjahres weitere steuerpflichtige Tätigkeiten aufnimmt oder andere steuerpflichtige Einnahmen hat, sollte Pauschalbesteuerung gewählt werden.

Bei der individuellen Besteuerung fällt aber keine Lohnsteuer an bei Steuerklasse I (zu niedriger Betrag).

Grundsatz:

Pauschalbesteuerung --> kommt nicht in die Einkommensteuererklärung

individuelle Besteuerung --> müsste man in Steuererklärung aufnehmen

odiabolo 
Fragesteller
 04.11.2021, 14:35

Super, danke für die schnelle Auskunft. Mein neuer Arbeitgeber wälzt die Abgaben auf mich um und daher würde ich dann, wenn ich das richtig verstanden habe zur individuellen Besteuerung greifen, da ich dadurch keine Angaben zahlen muss in Steuerklasse 1, richtig? Wenn ich mich für die Steuerklasse 1 entscheide, kann ich dann über eine Steuerklärung irgendwelche Kosten geltend machen? Im Internet habe ich etwas von Werbungskosten gelesen.

Vielen vielen Dank.

siola55  04.11.2021, 15:55
@odiabolo

Du könntest Werbungskosten geltend machen bei der Variante Lohnsteuerklasse wie z.B. die Fahrtkosten (wobei die Werbungskostenpauschale mit 1.000€ automatisch geltend gemacht wird vom Finanzamt), jedoch bringt es dir keine Erstattung da ja keine Lohnsteuer einbehalten wurde!

Kommt auf deinen Minijob-Arbeitgeber an...

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=579467C38EC3EE363D1EBDE34A5B3E75

Übernimmt dein Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer für dich, dann muß dieser Minijoblohn nicht in einer Ek-Steuererklärung angegeben werden, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Übernimmt der AG diese 2% des Bruttolohns nicht und zieht diese von deinem Nettolohn ab, dann fährst du günstiger mit der Abrechnung nach deiner Lohnsteuerklasse 1: erst ab ca. 1125€ mtl. Bruttolohn wäre hierfür Lohnsteuer fällig!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
odiabolo 
Fragesteller
 04.11.2021, 14:37

Auch dir vielen vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen :)

Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber.

siola55  04.11.2021, 14:25

...und falls der AG die 2% Pauschalsteuer nicht übernimmt, dann ist Lohnsteuerabrechnung die günstigere Variante, da in dieser Verdiensthöhe mit Lohnst.klasse 1 noch keine Lohnsteuern einbehalten werden ;-)

odiabolo 
Fragesteller
 04.11.2021, 14:37
@siola55

Und da keine Lohnsteuer eingehalten werden muss ich auch keine Steuererklärung machen ?