Überstunden später auszahlen lassen?
Ich bin Studentin und hab viele Überstunden in meinem Minijob (450 euro basis). Kann man sich diese auch nach Monaten (vlt ein halbes Jahr) auszahlen lassen? In der zwischenzeit würde ich bei einem anderen Unternehmen als Werkstudentin arbeiten wollen und will weiterhin Bafög erhalten, demnach darf ich keine Überstunden mittels der Werkstudentenstelle und dem Minijob machen.
3 Antworten
Flexlible Arbeitszeitgestaltungen sind auch bei Minijobs möglich. Hierbei hat der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen bzw. zu gewährleisten und bedürfen einer vertraglichen Regelung.
Im Rahmen dieser Regelungen vereinbaren Arbeitgeber mit ihren Minijobbern ein festes monatliches Arbeitsentgelt und berücksichtigen dabei die Verdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr.
Minijobber leisten dafür eine bestimmte Gesamtstundenanzahl – beispielsweise 540 Stunden bei 10 Euro Stundenlohn – ohne Einmalzahlungen. Diese Stunden können flexibel auf die einzelnen Monate verteilt werden. Falls erforderlich, kannst du als Minijobberin sogar bis zu drei Monate ganz von der Arbeitsleistung freigestellt werden und erhälst deinen vertraglich vereinbarten festen Monatsverdienst.
Wichtig ist, dass dir dein Arbeitgeber neben dem Aufbau von Überstunden auch deren Abbau innerhalb von 12 Monaten ermöglicht.
Auch im Rahmen der Flexiblen Arbeitszeitregelung müssen die Bestimmungen zum Mindestlohn eingehalten werden. Vielleicht interessieren dich in diesem Zusammenhang auch unsere Ausführungen auf der Homepage zum Thema Flexible Arbeitszeitregelungen bei 450 Euro Minijobs.
Viele Grüße
das Team der Minijob-Zentrale
Nein, da wird der Arbeitgeber nicht mitspielen.. du kannst aber vorher aufhören zu arbeiten und die Überstunden frei nehmen
das wird problematisch für die Buchhaltung werden.