ANZEIGE WEGEN VIDEO VERSCHICKT?

5 Antworten

Natürlich kann man dich dafür rechtlich belangen. Es ist alleine ihre Sache, was sie wo, wann und für wen veröffentlicht. Wenn du das machen möchtest, dann benötigst du auf jedem Fall ihre Zustimmung.

Verstoß gegen das Urheberrecht, und je nach Inhalt des Videos Beleidigung oder Üble Nachrede.

Die letzten beiden sind Straftaten und können angezeigt werden. Das erste ist Zivilrecht.

Theoritisch könnte sie das - Zumindest bzw. Vorallem bei dem nicht veröffentlichtem Bild (egal, ob es jeder kennt oder nicht).

Du darfst nunmal keine Bilder von jemand anderem nehmen und diese "verunstalten" oder in irgendeiner Weise "bearbeiten" und weiter versenden.

Das Urheberrecht vom Bild liegt ja noch bei ihr - Genauso wie bei Musik: Du kannst sie zwar auf YouTube anhören - Du kannst sie theoretisch auch halblegal runterladen, aber weiterverbreiten ist nunmal nicht erlaubt.

Das Urheberrecht hat jedoch das Mädchen, egal ob sie es ins Internet stellt oder nicht. Und das Recht am eigenen Bild kommt dazu.

Wenn sie will, kann sie dich natürlich dran bekommen wegen dieser Rechtsverletzung.

Das könnte ärger geben denn das grenzt an mobbing.Pass demnächst auf was du Freunden schickst und rede mal mit denen die das weiter geschickt haben denn das ist echt sch sowas bei Freunden zu machen.Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht ob man dafür angezeigt wird sorry