Anzeige wegen Sprachmemo

6 Antworten

Ja man kann dich deswegen anzeigen. Das hast du auch verdient. Alles was im Zusammenhang mit einer anderen Person ohne Einwilligung veröffentlicht wird ist strafbar.

Das war ziemlich unüberlegt von dir.

Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in Deutschland gemäß § 201 StGB ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Der Wortlaut des § 201 StGB lautet: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder 2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2). (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a StGB ist anzuwenden.

Geschützt ist die Kommunikationssphäre bzw. die Unbefangenheit persönlicher Aussprüche. Tathandlungen sind das unbefugte Aufnehmen und Abhören, das Zugänglichmachen der Aufnahme sowie die öffentliche Inhaltsmitteilung.

slda72  14.03.2014, 00:04

Was laberst du so lange ? Red man Tacheles und sag an ob's strafbar ist oder nicht alter!

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JustiziaPh1p0  08.04.2015, 19:02

Nein, denn dieser § trifft hier nicht zu. Es liegt keine unbefugte Aufnahme vor. Sie hat die Memo ja schließlich selber aufgenommen.

Allerdings bin ich mir recht sicher das es trotzdem strafbar ist, welcher § allerdings zutrifft weiß ich momentan selbst nicht.

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Kann sie wohl oder übel, aber ich hätte wahrscheinlich dasselbe gemacht wenn mein Freund aus solchen Gründen mit mir schluss machen würde.

DerEleminator 
Fragesteller
 14.03.2014, 00:09

Endlich ma jemand der mich versteht haha

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Barfusslady  14.03.2014, 00:18

Ich hättest wahrscheinlich meiner Freundin gezeigt, aber nicht geschickt. Also wen die dich jetzt noch deswegen anzeigen will pf...die sollte sich mal schämen (und du übrigens ein bisschen auch) :D Lass sie jetzt einfach in Ruhe und schreib ihr das es dir leid tut. Basta.

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DerEleminator 
Fragesteller
 14.03.2014, 00:26

Sie war vorher davor schon bekannt dafür das sie mit jedem was hatte und sich in den beziehungen immer mit anderen triff aber das wusste ich nie haha :D

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Memo könnte auch versehentlich verschickt werden...

JustiziaPh1p0  08.04.2015, 18:55

Das ist belanglos wenn es um die Schuldfrage geht

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Sowas gibt man nicht weiter - Ich hoffe sie zeigt dich erfolgreich an

louprouge  14.03.2014, 00:02

Aber ihre Gründe schluss zu machen sind ok?:D

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JustiziaPh1p0  08.04.2015, 18:58
@louprouge

Die Gründe sind im gegensatz zur verteilung der. memo sicher nicht strafbar!

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DerEleminator 
Fragesteller
 14.03.2014, 00:05

Joa sie hat mich verarscht halt nä :D Und hatte nach ner woche nen neuen und dann hat se mir das halt so frech so gesagt

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