Anzeige wegen Sexueller Belästigung und Telefonterror! Welche Strafen könnten drohen?

3 Antworten

Äh, ja. Was soll man da noch sagen? Da fährt jemand mit Vollgas gegen die Wand und wundert sich, dass es kracht.

Zu viel passieren wird nicht (kommt auch auf Dein Alter an). Der Freundin passiert wahrscheinlich gar nichts, außer dass sie eben ihren Job los ist. Eine Geldstrafe oder (eben ja nach Alter) Sozialstunden werden da rauskommen. Dazu noch die Kosten des Verfahrens, der Anwalt der Gegenseite. Evtl. kann er noch Schadenersatz geltend machen, wenn ihm durch die Anrufe einer entstanden ist.

Ich würde mich mal untersuchen lassen!

Strafgesetzbuch (StGB) § 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),mit%20schwererer%20Strafe%20bedroht%20ist.

Als Stalking bzw. Nachstellung gemäß § 238 Strafgesetzbuch (StGB) zieht die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung durch den Einsatz von Telekommunikationsmitteln eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren nach sich.

https://www.anwalt.org/telefonterror/#:~:text=Als%20Stalking%20bzw.,zu%203%20Jahren%20nach%20sich.

dass Inkasso zu mir nach Hause kommen würde und alles außer meine Matratze versteigern wolle.

Blödsinn. Eine Inkassofirma kommt nicht zu dir nach Hause und kann auch nichts versteigern.

Ansonsten: Du bist ein ganz tolles Früchtchen. Respekt.

Die Anzeigen sind korrekt.