Anzeige wegen Ohrfeige bekommen?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir wird überhaupt nichts geschehen, denn du hast die Tätlichkeit der Warmen Ohren aus Gründen der Selbstverteidigung erteilt, weil dein Wegschieben vorher nichs genutzt hast. Der Junge scheint dich ganz klar bedrängt zu haben. Er hat dann auch den Versuch einer schweren Körperverletzung ausgeübt. Du wirst aktenkundig geführt, aber auch mit dem Resultat der Einstellung des Verfahrens.

Du musst schauen, dass es unbedingt zum Prozess kommt! Auch wegen der Ohrfeige! Dann kannst Du ihn wegen übler Nachrede und Verleumdung gleich nochmal anzeigen.

Kommt drauf an.

Ohne Zeugen wird sowas schwierig.

Ansonsten ist so eine Ohrfeige (wenns nichts heftiges war) eine tätliche Beleidigung nach § 185 StGB. Bei einer heftigeren Ohrfeige ist man dann bei der Körperverletzung nach § 223 StGB

Celine30 
Fragesteller
 10.07.2020, 08:12

Da waren noch so zwei Mädchen bei ihm. Die haben mit provoziert

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Deine Reaktion war verständlich, wenn auch überzogen. Du wirst da nichts zu befürchten haben. Sein Verhalten stellt aber gefährliche Körperverletzung dar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so ...

Du schreibst, dass er Dir (Mädchen) nachgestellt ist und Dich trotz Aufforderung nicht in Ruhe gelassen hat. D.h. er hat Dich bedrängt und belästigt? Und dann hat er Dich K.O. getreten?!

Vielleicht solltest Du eine Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen ihn in Erwägung ziehen. Verdient hätte der Typ das allemal.

Klar bist Du "aktenkundig". Eine bloße Anzeige verhagelt Dir aber nicht Dein restliches Leben. Die Anzeige gegen ihn könnte Dir aber helfen seine Anzeige als falsch und Rettungsversuch seinerseits darzustellen.

Celine30 
Fragesteller
 10.07.2020, 08:46

Also er wollte die ganze Zeit mit mir reden, aber wie gesagt wollte ich das nicht. Ich bin erst in die gegengesetzte Richtung gegangen. Er hinter mir her. Und so ging das die ganze Zeit

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HanniManni04  10.07.2020, 08:49
@Celine30

Er hat ja nicht nur mit Dir reden wollen, sondern Dich dabei auch geschubst, oder? Damit hat er also auch körperliche Gewalt ausgeübt und nicht von Dir gelassen. Das geht schon deutlich in die Richtung einer Belästigung.

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Die Ohrfeige war bereits Notwehr und Notwehr gegen Notwehr gibt es nicht. Gut wäre es natürlich die 1. Frau als Zeuge zu finden.

Celine30 
Fragesteller
 10.07.2020, 08:42

Es kann sein, dass die 1.Frau nur das mit dem Schubsen mitbekommen hat (also das beim Wald)

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ichweisnix  10.07.2020, 09:06
@Celine30

Es bestätigt aber gerade deine Version der Geschichte. Insbesondere bestätigt das den Dauerhaftigkeitscharakter der Belästigung. Wichtig wäre noch, das Sie bzw. Ihre Eltern falls noch nicht geschehen Strafantrag stellen, der Strafantrag ist von der Strafanzeige zu unterscheiden.

Für die Einordnung als Notwehr ist entscheiden, das ein rechtswidriger Angriff andauert. Sprich sie dürfen jemanden eine Klatschen, um eine Belästigung zu beenden. Sie dürfen ihm aber keine Klatschen, wenn er die Belästigung schon beendet hat.

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