Anzeige wegen beleidigung, zeugen?
Im strasenverkehr hat mich eine eine person angeziegt weil ich ihr den finger gezeigt haben soll, ich und zeuge haben eine ausssage gemacht das es nicht stimmt. Jetz kahm ein brief das ich XXX€ zahlen soll! Aber ohne beweise kann das keiner bezeugen! Der polizist hat mir bei der aussage auch nicht geglaubt (war aber nicht bei) Problem is ich müsste einen anwalt einschalten der vlt mehr kostet als die strafe wenn ich verlieren würde! Lohnt sich einspruch? Wie geht sowas in der regel aus?
3 Antworten
Ich weiß nicht, wie so etwas normalerweise ausgeht, aber was du hier schilderst klingt sehr nach "Aussage gegen Aussage". Wenn du einen Zeugen hast und die Gegenpartei nicht, sollte der Vorteil eigentlich auf deiner Seite liegen.
Ich weiß nicht, was sich hinter XXX€ verbirgt, nehme aber an dreistellig. Höchstsatz für sowas ist 4000€.
Ob mit Anwalt im Endeffekt billiger für dich wird, siehst du glaub ich nur, wenn du ihn tatsächlich einschaltest und das beste hoffst. Wenn das aber wirklich nicht stimmt, dann würde ich es mit Anwalt probieren.
Betrage ist nicht 4 stellig!
Ich hatte einen zeugen der eine aussage gemacht hat unf auf meiner seite ist!
Benötigt man bei sowas nicht beweise um eine strafe zu erstellen?
Mich hatte auch schon ma jemand angezeigt weil ich den meinen finger gezeigt hab. Da kam dann ein brief das die 500€ haben wollen, da bin ich in Widerruf gegangen. Danach wurden wir eingeladen aufs gericht. Es stand aussage gegen aussage. Am ende wurde es fallen gelassen. Also bei mir hats was gebracht in widerruf zu gehen.
Wie gesagt wenns aussage gegen aussage steht wirds in der regel meist fallen gelassen
Hahhha was???? Schreib direkt einen Widerspruch und sag dass du ja jetzt auch einfach paar leute anzeigen koenntest weil die dir den mittelfinger gezeigt haben. Was sind dass denn für polizisten. Dürfen die nicht.
Widerspruch und dann wird es sicher fallen gelassen wenns bei der staatsanwaltschaft landet.
ZAHL ES AUF KEINEN FALL
Erstmal ohne Anwalt......Widerspruch innerhalb der naechste. 7 bis 14 tage und dann warten ob die ne verhandlung draus machen was unwarscheinlich ist.
Widerspruch und dann wird es sicher fallen gelassen wenns bei der staatsanwaltschaft landet.
Von wem, glaubst du, kommt das in der Frage erwähnte Schreiben?
Hat der andere auch zeugen?