anzeige oder nicht?
Hey, ich hatte vor längerem mal Streit mit meinem Freund/ex , ich habe mein Handy auf das Bett werfen wollen und ausversehen auf ihn geworfen. Daraufhin hat er mich in den Schwitzkasten genommen und mir in meine Rippe geboxt. Er hat mich zu lange in den Schwitzkasten genommen und ich hab keine luft mehr bekommen und das ging paar Minuten so, daraufhin habe ich ihn gebissen und sein handy weg geworfen (Notwehr, sonst hätte er nicht losgelassen). Nun ist meine frage, ist das strafbar, wenn man keine luft mehr bekommen hat und der hals danach rot war?
6 Antworten
Zeig ihn auf jeden Fall schnellstmöglich an! Das war mindestens eine Körperverletzung gemäß §223 StGB. Je nachdem, was seine Absicht war, handelt es sich vielleicht sogar schon um ein versuchtes Tötungsdelikt.
Was du getan hast, war eine fahrlässige Körperverletzung gemäß §229 StGB (Das mit dem Handy werfen). Wenn dein Freund deshalb einen Strafantrag stellen sollte, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren sicherlich einstellen.
Hättest du es absichtlich getan, wäre es entweder Körperverletzung gemäß §223 StGB oder schon Gefährliche Körperverletzung gemäß §224 StGB. Da du es aber nicht mit Absicht getan hast, sondern es ein Unfall war, ist es nur eine fahrlässige Körperverletzung gemäß §229 StGB. Da hier jedoch keine schweren Verletzungen bei ihm eingetreten sind und du hoffentlich nicht vorbestraft bist, wird die Staatsanwaltschaft deine Schuld als gering ansehen und deshalb das Verfahren einstellen.
Okay, das Handy ist nur auf sein Bein geflogen sonst nix weiter und vorbestraft bin ich nicht.
Denk nochmal ganz stark nach. Natürlich ist das strafbar. Wie kommst du auf die Idee, dass das nicht strafbar sein sollte?
Ich hab mit meinem ex darüber geschrieben und er meinte er hat mich nur Schwitzkasten genommen, aber er hat mich zu lange festgehalten, so dass ich keine Luft mehr bekommen hab. Er hat gesagt das, dass nicht strafbar sei, weil es nur Schwitzkasten wäre. Ich hab keine Ahnung davon deshalb hab ich nachgefragt.
Und er hat mich absichtlich länger festgehalten
Er will dich damit offensichtlich nur von der Anzeige abhalten. Das ist sehr wohl strafbar. Den Chatverlauf kannst du der Polizei als Beweis vorlegen.
Dir sollte nur klar sein, dass es dabei um eine STRAF-Anzeige geht. Ist dir geholfen, wenn er in den Knast geht, oder eine 4-stellige Geldstrafe abdrücken muß?
Klar ist das strafbar, und wie das strafbar ist!
Ob man sowas Mann nennen kann.... Mhh fraglich
Ja man kann Anzeige erstellen, würde dir auch davon raten
Auch wenn ich das Handy nicht extra gegen ihn geworfen habe?