Anzeige: Beleidigung auf sexueller Grundlage

8 Antworten

Dazu wird Dich die Polizei auch noch aufklären.

Grundsätzlich muss Du keine Aussage machen mit Dir Du Dich selber belasten würdest. Wenn Du aber etwas aussagst, dann muss es auch der Wahrheit entsprechen.

Wer die Aussage verweigert macht sich natürlich selber verdächtig. Wer nichts zu verbergen hat muss ja auch die Aussage nicht verweigern.

Pangaea  05.02.2015, 09:40
Wenn Du aber etwas aussagst, dann muss es auch der Wahrheit entsprechen

Nein, das stimmt nicht. Als Angeklagter darf man lügen, dass sich die Balken biegen. Nur als Zeuge muss man immer die Wahrheit sagen.

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NSchuder  05.02.2015, 09:43
@Pangaea

Ich hatte das nicht so gelesen, dass er als Angeklagter vorgeladen wird. Dann hast Du natürlich Recht.

Trotzdem muss er nichts aussagen, wodurch er sich selbst belasten würde. Auch als Zeuge nicht.

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Fraganti  05.02.2015, 09:47

Seine gesetzlich verbrieften Rechte wahrzunehmen, ist keine Grundlage für einen begründeten Verdacht und kann daher nicht negativ ausgelegt werden.

Deine Ansicht ist Medienpopulismus und wird von der Judikative nicht im geringsten geteilt. Die Exekutive verwendet sie manchmal um doch noch eine Aussage von einem Eingeschüchterten zu erpressen, weiß allerdings selbst, dass sie nichts machen können, wenn ihr gegenüber sich nicht einschüchtern lässt.

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NSchuder  05.02.2015, 09:52
@Fraganti

Was bitte hat das mit Medienpopulismus zu tun? Wer Fremdworte gebraucht sollte auch wissen was sie bedeuten.

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Fraganti  05.02.2015, 09:58
@NSchuder

Eine Ansicht, die im Volk weit verbreitet/populär ist und durch die Medien geschürt/geritten wird, obwohl sie nicht ansatzweise stimmt.

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Da musst du leider da durch.

Du kannst deine Aussage verweigern das stimmt. Aber falls ein Freund von dir der "Täter" ist, dann kannst du nur hoffen dass er die Wahrheit sagt und sich stellt, ansonsten hast du leider Pech, da es DEIN HANDY UND DEINE NR ist. Falls sie das so verweigern wie du das hier schilderst UND sie hat feste Beweise, dann hast du leider Pech...

Es bleibt dir nur übrig einen Anwalt deines Vertrauens zu holen und dich beraten zu lassen.

Gruss Gregory

Fraganti  05.02.2015, 10:21

Er kann andere Personen benennen, die zu der Zeit das entsprechende Gerät in den Fingern hatten. Wenn er das im Vorfeld eines Prozesses macht, reicht das auch. Die werden sicherlich auch seine Story bestätigen, aber alle sagen "Ja, und wir haben alle etwas geschrieben, aber DAS habe ich nicht verfasst!"

Es reicht, wenn dem Beschuldigten keine Tat nachgewiesen werden kann. So etwas wie eine Eigentümerhaftung gibt es im Strafrecht nicht bezüglich Telefonen. "Dein Pech" trifft damit nicht zu.

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gregory136  05.02.2015, 10:33

sry ich hab es nicht ganz korrekt bzw anders ausgedrückt als du verstehst:

Ich hab damit sagen wollen dass er natürlich namen nennen kann aber es heisst nicht dass die anderen zugeben dass sie den Text bzw nachricht verfasst haben... sie können ihn als Lügner darstellen wenn jeder die gleiche Geschichte erzählt...

Aber am Ende gewinnt fast immer die Gerechtigkeit

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Du empfindest die Sache nicht als Belästigung, aber die andere Person, die Du nicht mal kennst, schon.... Für Dich ein Dummjungenstreich, nicht der Rede wert, aber die Person fühlte sich sexuell belästigt, sogar so sehr, dass sie zur Polizei ging. Denk da mal drüber nach... denn Du hast da immerhin mitgemacht. Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, dann sage das ruhig aus. Ansonsten steh zu Deiner Tat. Das kann für die Frau, die von Euch belästigt worden ist, wichtig sein.

Der Verlauf liegt vielleicht der Polizei vor. Und wenn dir vorgelesen wird, was der Wortlaut war, kannst du dich dann dazu äußern.

Allgemein sind Typen, die glauben, mit Alk sind sie die Oberchecker, zum Abgewöhnen.

Machst du auch nicht. Was die Sachbearbeiter der Polizei denken, kann dir sowieso egal sein. Es geht nicht darum, was ein Sachbearbeiter von dir denkt, sondern ob es genug Beweise gibt, damit die Staatsanwaltschaft eine Anklage erheben kann. Wenn ja, kannst du dann immer noch Zeugen benennen und vor Gericht aussagen.