Vorladung als Beschuldigter wegen Beleidigungen auf sexueller Grundlage?
Hallo Leute,
ich habe bald ein Termin bei der Polizei. Ich habe neulich einen Brief bekommen, in dem steht, ich hätte jemanden beleidigt auf sexueller Grundlage.
Da stand drauf, dass es am 11.01 von 17-20 Uhr passiert ist.
Ich bin mir sicher, ich war da Zuhause und habe eigentlich nichts relevantes getan. (Kann mich selbst nicht erinnern, was genau ich getan habe, weil es so irrelevant war!)
Ich habe nochmal telefonisch Nachgefragt, die Frau am Telefon war eigentlich sehr nett und hat verständnisvoll reagiert, weil ich in dem Moment ein wenig sauer war, wieso ausgerechnet ich Beschuldigte bin.
Sie hat nur gesagt, dass da irgendwas mit einer E-Mail war und da irgendwie meine alte Adresse (bin vor ca 2 Monaten umgezogen) angezeigt wurde.
Eigentlich hätte ich schon letzte und vorletzte Woche ein Termin gehabt, wurde aber 3 mal abgesagt, weil was wichtigeres dazwischen kam.
Was hat das damit jetzt zu bedeuten? Und wieso beleidigung auf sexueller Grundlage? Soll ich jemanden als „Bch“ beleidigt haben?
Ah und noch nebenbei falls es eine Rolle spielen sollte, bin ich minderjährig und habe keine Anzeige oder sonstig mit der Polizei davor etwas zutun gehabt.
Danke!!
2 Antworten
Bevor jetzt hier wieder die Schlaumeier mit dem Rat zu einem Anwalt zu gehen ankommen, mach zunächst erstmal das was Dir der Anwalt auch raten wird:
"Mach keine Aussage und bleib der Vernehmung fern. Du musst da nicht hingehen."
Dann warte einfach ab was als nächstes passiert. Wenn irgendwas kommt was auf eine Strefe hindeutet ist es immer noch Zeit genung zu einem Anwalt zu gehen. Vor allem dann wenn man sich sicher ist nichts mit der Sache zu tun zu haben.
Verstehe die Leute nicht, die immer sofort davon abraten, bei der Polizei vorzusprechen.
Ich verstehe Leute nicht die einem Beschuldigten raten einfach blauäugig zu einer Beschuldigtenvernehmung zu gehen. Leute wie Du haben die Folgen nicht zu tragen wenn auf einmal eine Anklageschrift kommt bei der dem Beschuldigten die Augen übergehen wenn er sie liest. Dann rennen sie zum Anwalt der sich die Haare rauft anlässlich der Tatsache was der Beschuldigte da unwissentlich ausposaunt hat. Zudem bezweifle ich das Du weisst wie solche Vernehmungen ablaufen.
Was glaubst Du wohl warum der erste Rat eines Anwalts ist die Aussage zu verweigern?
Oder dir fliegt dann eben irgendwann der Strafbefehl um die Ohren und das Geheule wird größer.
Meine Antwort nicht richtig gelesen oder schlimmer noch nicht verstanden? Das ist der Zeitpunkt einen Anwalt aufzusuchen wenn man sich sicher ist nichts gemacht zu haben. Da gibt es keinen Grund zum Geheule. Den Anwalt bezahlt nämlich der Staat wenn es zum Freispruch kommt.
Hallo.
Es gibt eben die Arten von Beleidigung. Auf sexueller und nicht sexueller Grundlage. Nicht sexuell wäre zB „A****loch, sexuell ist halt „Btch“
eine Anzeige klingt immer schlimmer , als es letztendlich ist (natürlich gibt es Ausnahmen).
Hier ist es „nur“ eine Beleidigung. Dh, die Geschädigte fühlte sich anscheinend beleidigt und du wurdest angezeigt. Nun hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren eröffnet und du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren und sollst als dieser vernommen werden. Dein Recht ist es aber, dass du dich gar nicht zur Sache äußerst. Das kann Vor- und Nachteile haben. Sagst du nix, ändert sich nichts an der Sache aber es besteht weiterhin ein Restverdacht auch wenn du denkst du bist unschuldig.
Jedenfalls wird nach deiner Vernehmung ein Sachverhalt dazugeschrieben und an die zuständige Staatsanwaltschaft gesendet. Der Staatsanwalt entscheidet den Ausgang des Verfahrens (Einstellung oder Strafe).
Ich rate dir, der Vorladung nachzukommen und einfach mal erfragen um was es denn genau geht. In der Regel werden dir eh deine Rechte erneut erklärt, ansonsten ist deine Aussage nicht gerichtsverwertbar. dann kannst du ja nochmal entscheiden was du machst.
Verstehe die Leute nicht, die immer sofort davon abraten, bei der Polizei vorzusprechen. Du kannst dir zumindest anhören, worum es geht. Fällt dann der Groschen, kann man immer noch seine Aussage verweigern. Ist dein gutes Recht. Hast du aber die Möglichkeit, die Vorwürfe gleich im Gespräch auszuräumen, kommt es vielleicht gar nicht vor Gericht und man kann sich den Anwalt und das Gewarte gleich sparen. Oder dir fliegt dann eben irgendwann der Strafbefehl um die Ohren und das Geheule wird größer. Aber mach nur.