Anzeige bei Polizei?
Ich habe heute bei einer Vdeokonferenz ein soundboard benutzt und habe ausversehen einen sound mit schwanz gemacht. und habe mich einfach "." genannt. mein lehrer möchte eine anzeige machen. ISt die Ip oder so zurückverfolgbar ?
Er denkt halt, dass irgendjemand schwnazbilder in den chat geschrieben habe und will den chatverlauf zurückverfolgen
6 Antworten
Ja, die ist zurückverfolgbar und du wirst vermutlich wegen groben Unfugs für 7-10 Jahre ins Zuchthaus wandern. Anschließend musst du in die Soundboard-Minen.
Na und wegen diesem Wort kann er dich ja nicht einfach Anzeigen, wenns auch nicht gegen ihn gerichtet war, ist das auch keine Beleidigung.
Zu deiner zweiten Frage dei IP ist Rückverfolgbar, außerdem kann er natürlich, wenn er weiß welcher Nutzer es war aufgrund des Auschlussprinzips auf dich zurück kommen. Ihr wart in der Videokonferenz vermutlich nicht gleichzeitig 100 Personen oder mehr.
Ja schön ich sehe aber nicht warum das Wort "Schwanz" alleine zu sagen in irgendeiner Weise strafbar wäre.
Er kann natürlich gern anzeige stellen nur wird hald nichts raus kommen. Er kann dich höchstens wegen Beleidigung anzeigen, aber dann müsste das schon eindeutig gegen ihn gerichtet gewesen sein.
Hat keine strafrechtliche Relevanz. Ermittlungsverfahren werden nur bei Vorliegen einer strafbaren Handlung eröffnet.
Nennen den Paragrafen im STGB.
Und stelle ggf. Anzeige bei der Polizei. So ein Scheiß im Netz ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Das war seine aussage
Die Polizei leitet die Anzeige zu der Staatsanwaltschat weiter, der StAV stellt das Verfahren ggf ein.
Welchter STGB § ?
Sie denkt, dass jemand schwnazlutshcvideos reingestellt hat, jedoch habe ich nur ein soundboard benutzt. Und wenn ich auffliege, denkt sie, dass ich die videos reingeschickt habe
Wofür will er dich anzeigen? Das ist quatsch.
Und stelle ggf. Anzeige bei der Polizei. So ein Scheiß im Netz ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Seine aussage
Die Polizei wird besseres zu tun haben. Anhand deiner Beschreibung wurde kein Straftatbestand erfüllt.
Nein ist es nicht. Es gibt keinen rechtlichen Hintergrund der diese Tat als Straftat unterlegen würde. Du machst dir zu viele Sorgen.
stelle . Anzeige bei der Polizei. So ein Scheiß im Netz ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Das war seine aussage