Anwesenheitspflicht betriebsfachwirt?

6 Antworten

Du machst eine Ausbildung, da kann es keine Tage geben an denen du unmöglich teilnehmen kannst. Du kannst ja auch nicht später dem Arbeitgeber sagen, "Oh heute kann ich nicht, ich komm dann übermorgen wieder".

Chroehn 
Fragesteller
 28.08.2016, 14:46

Alles klar, gut zu wissen! Schule geht natürlich vor, wäre nur zu schön gewesen beides machen zu können ^^. Thema Arbeit: die Ausbildung erfolgt auch in der Abendschule, da ich tagsüber arbeite und anschließend die Schule besuchen werde. Daher wären die Ausfälle Arbeitsbedingungen gewesen, da soll sich dann jetzt aber mein Chef Gedanken drüber machen ^^. Danke für die Antwort!

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Das müsste auf der Seite der Schule oder vom Kurs stehen. Irgendwo stehen die Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung. Dort findest Du auch die Antwort auf die Frage. Oft gibt es Prozentangaben z.B. 80 % Anwesenheitspflicht. Oder mal im Schulbüro nachfragen.


Natürlich besteht Anwesenheitspflicht.

Mein Kind durfte in der Ausbildung nur eine gewisse Anzahl von Fehltagen haben (egal, aus welchem Grund). Wären die überschritten worden, hätte es die Ausbildung von vorn beginnen müssen.


Auf jedenfall ist Anwesenheitspflicht

Natürlich besteht Anwesenheitspflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 20 Jahren Betriebsleitung und Ausbilder