Anspruch auf BAB wenn wir zusammen wohnen?

1 Antwort

Solange sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, wäre theoretisch auch BAB - möglich.

Dazu muss sie aber einen eigenen Mietvertrag vorweisen können und eine evtl.Unterhaltspflicht bzw.Leistungsfähigkeit der Eltern würde auch geprüft, dazu kann man sich im Internet auch einen kostenlosen BAB - Rechner suchen.

Dein Einkommen spielt hier keine Rolle, solange ihr nicht verheiratet seid.

janpoldik 
Fragesteller
 23.10.2019, 12:47

Aber Sie ist 27 Jahre alt und wenn wir zusammen ziehen, warum sollte dann noch das Geld der Eltern eine Rolle spielen? Die Eltern haben doch schon lange keine Unterhaltspflicht mehr

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isomatte  24.10.2019, 05:37
@janpoldik

Wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat schon, weil die Eltern bis zu diesem ersten beruflichen Abschluss eine Unterhaltspflicht haben, nach dem BGB - gibt es bei der Unterhaltspflicht keine Altersgrenze.

Auch wenn sie ihre erste Ausbildung abgebrochen hat, ändert das nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern, vorausgesetzt sie sind auch leistungsfähig.

Die Frage wäre nun, warum die Freundin mit 27 Jahren noch keinen Abschluss hat, was für Gründe lagen denn vor, was hat sie denn die ganze Zeit gemacht ?

Auf jeden Fall muss sie einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Unterhalt bei den Eltern geltend machen, wenn diese nicht leistungsfähig wären, dann hätte sich das ja eh erledigt.

Könnten sie aber zahlen und sie machen es nicht, dann muss das am Ende ggf.vor dem Familiengericht durch eine Klage von ihr oder den Eltern geklärt werden, sollten die Eltern der Ansicht sein das sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat und deine Freundin das ihr Unterhalt zusteht.

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