Habe ich Anspruch auf BAB?

2 Antworten

BAB - stünde dir wenn überhaupt im Normalfall nur in der Erstausbildung zu.

Bei dieser Nettovergütung wirst Du wohl wenig bis gar keinen Anspruch auf BAB - haben.

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.

Solltest Du deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll mit deinem anrechenbarem Einkommen nicht decken können, sollte dir im Regelfall auch eine Aufstockung vom Jobcenter zustehen.

Würde es nicht deine Erstausbildung sein und Du wie gesagt dann im Normalfall keinen Anspruch mehr auf BAB - haben würdest, dann käme Wohngeld für dich in Betracht.

Aber dafür müsstest Du erst einmal schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Das wären dann min. 80 % vom Grundbedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter.

Also derzeit min. 502 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom von angenommen 525 Euro.

Damit würde der Grundbedarf bei angenommen min. 1027 Euro liegen und davon dann min. 80 % = um die 822 Euro pro Monat.