Anordnung zum Aufbauseminar wie soll ich mich äußern?

5 Antworten

einmal wurde ich mit 27 zu schnell geblitzt nach Ortseingangschild 

das reicht noch nicht für ein Fahrverbot, leider :) ab 31 zu schnell

meine Frage gibt es eine Äußerung die mich vor dem Aufbauseminar rettet oder ist das eher sinnlos?

eher Sinnlos, wenn du dort das Falsche schreibst, kann es noch teurer werden. Vorsatz :))

ab 21 zu schnell ist es ein A-Verstoß mit Folgen

du warst zu Schnell PUNKT, das Bussgeld wird gesondert "berechnet", der Schrieb zur Verlängerung der Probezeit und Aufforderung zum Aufbauseminar kommt nach Rechtskräftigkeit des Bussgelds. das kann dauern.

ich hatte in meinem Leben nur 2 vergehen einmal wurde ich mit 27 zu schnell geblitzt nach Ortseingangschild..............

Da reicht schon eins:

Ab 21 zu schnell ist das ein A- Verstoß und zieht ein Aufbauseminar nach sich.

Wenn das Bußgeldverfahren abgeschlossen und rechtskräftig ist, fordert Dich die Behörde eben zur Nachschulung auf. Machst Du sie nicht, wird man Dir den Führerschein so lange entziehen, bis Du es getan hast.

In der Probezeit und

"nur 2 vergehen"

Ach, wenn's sonst nichts ist!!?? Tust hier so, als wäre das ne Kleinigkeit und "passiert halt".

Ein Aufbauseminar ist bei dir vllt. keine so schlechte Idee, geistige Reife scheint da nicht ganz so gegeben zu sein.

Du musst definitiv zum Aufbauseminar. Egal, wie du dich äußerst.

Du hast offenbar Fehler gemacht und sollst ja lernen, wie es richtig geht. Das ist ja keine Strafe in dem Sinne.

ich hatte in meinem Leben nur 2 vergehen
einmal wurde ich mit 27 zu schnell geblitzt
und ein kleiner Unfall wegen fehlenden schulterblicks.

Finde ich persönlich bereits eine ganze Menge, für einen Fahranfänger.

Ansonsten was soll man Dir raten, ohne den jetzigen A-Verstoß zu kennen.