Bei schriftlicher Verwarnung Fahrverbot?
Hallo,
ich mach es kurz.. ich wurde dummerweise geblitzt,weil ich viel zu müde war und das Schild zum zweiten Mal übersehen habe.
ich musste bereits ein Aufbauseminar machen und befinde mich somit in der verlängerten Probezeit.
ich weiß bei einem weiteren A-Verstoß kommt eine Verwarnung auf mich zu
jetzt zur Frage :
ich wurde mit 30 zu viel geblitzt laut normalen Busgeldkatalog droht mir 1 Monat Fahrverbot
wird dieser durch die „Verwarnung“ dann nicht eingeführt oder soll ich mit dem normalen bussgeldkatalog rechnen
Unnötige Nachrichten könnt ihr euch sparen jeder macht mal Fehler
3 Antworten
Bei einer Überschreitung von 30 km/h gibt es noch keine Fahrverbot. Erst ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts würde ein Fahrverbot auf dich zukommen.
Da von deiner Überschreitung in Höhe von 30 km/h noch einmal eine Toleranz abgezogen wird, kannst Du davon ausgehen, dass Du unter einer Überschreitung von 31 km/h bleibst; dann musst Du auch nicht mit einem Fahrverbot rechnen.
Genau. 180 € (innerorts) bzw. 150 € (außerorts), jeweils mit einem Punkt und zusätzlich Verwaltungsgebühren, ist aber auf jeden Fall angenehmer als ein Fahrverbot. Ab dem 3 A-Verstoß wäre dann auch erst einmal der Führerschein weg; das wäre ungünstig.
naja, da er ja Wiederholungstäter ist, gibt es das Fahrverbot bereits ab 21 km/h ;)
und beim nächsten mal ist der Lappen endgültig weg
Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.
und sind 30kmh zu schnell nun ein A Verstoß?
2.Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
antwort: JA
quelle:
Ein reguläres Fahrverbot droht bei 30 km/h zu viel (brutto?) nicht. Aber möglicherweise ein Fahrverbot nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV.
Wann ist der erste A-Verstoß rechtskräftig geworden und wie viel km/h warst du damals zu schnell?
Ich danke dir für die Antwort
am Ende des Tages muss ich damit klarkommen auch wenn’s nicht gewollt war muss man daraus lernen