Bei schriftlicher Verwarnung Fahrverbot?

3 Antworten

Bei einer Überschreitung von 30 km/h gibt es noch keine Fahrverbot. Erst ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts würde ein Fahrverbot auf dich zukommen.

Da von deiner Überschreitung in Höhe von 30 km/h noch einmal eine Toleranz abgezogen wird, kannst Du davon ausgehen, dass Du unter einer Überschreitung von 31 km/h bleibst; dann musst Du auch nicht mit einem Fahrverbot rechnen.

YungFabi 
Fragesteller
 13.12.2021, 22:52

Ich danke dir für die Antwort

am Ende des Tages muss ich damit klarkommen auch wenn’s nicht gewollt war muss man daraus lernen

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ChristianMay270  13.12.2021, 22:55
@YungFabi

Genau. 180 € (innerorts) bzw. 150 € (außerorts), jeweils mit einem Punkt und zusätzlich Verwaltungsgebühren, ist aber auf jeden Fall angenehmer als ein Fahrverbot. Ab dem 3 A-Verstoß wäre dann auch erst einmal der Führerschein weg; das wäre ungünstig.

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Vampire321  14.12.2021, 11:33

Haben sich die Grenzen nicht spürbar verringert???

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Vampire321  14.12.2021, 17:03
@ChristianMay270

naja, da er ja Wiederholungstäter ist, gibt es das Fahrverbot bereits ab 21 km/h ;)

und beim nächsten mal ist der Lappen endgültig weg

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Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein  Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.

und sind 30kmh zu schnell nun ein A Verstoß?

2.Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind.  100 Euro (außerorts) bzw. mind.  115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind.  ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.

antwort: JA

quelle:

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/

YungFabi 
Fragesteller
 13.12.2021, 21:42

Vielen Dank 🙏

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Ein reguläres Fahrverbot droht bei 30 km/h zu viel (brutto?) nicht. Aber möglicherweise ein Fahrverbot nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV.

Wann ist der erste A-Verstoß rechtskräftig geworden und wie viel km/h warst du damals zu schnell?

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche