Anmeldegebühr von 25 Euro für große Hunde, warum denn das?

5 Antworten

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Wurde die Gebühr für das grundsätzliche Handeln, also der Anmeldung, fällig oder aufgrund der Größe des Hundes.

Denn ich kann diese Verwaltungsbestimmung nicht finden die deine These stützt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
aura01 
Fragesteller
 16.02.2024, 10:54

Die Anmeldung Ihres großen Hundes bei der Ordnungsbehörde ist gebührenpflichtig und beträgt 25 Euro je Anmeldung. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a.

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anTTraXX  16.02.2024, 11:02
@aura01

Jo die Anmeldung eines Hundes kostet bei euch nun mal 25€
Zulässig ist dies alle mal, auch wenn ich die genannte Tarifstelle 18a nicht finde im Netz

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Es kommt darauf an wo deine Freundin wohnt. In Niedersachsen gibt es neben Tasso noch Finde-Fix als Hunderegister und die Anmeldung dort ist kostenpflichtig, aber für alle Hunde unabhängig von Größe und Gewicht.

Die Hundesteuer ist auch sehr unterschiedlich. In manchen Gemeinden zahlt man 24 €/Jahr, in anderen Gemeinde 120 €. Das ist auch nicht gerecht, man kann es aber nur ändern wenn man umzieht. Das entscheiden die Gemeinden auch willkürlich.

aura01 
Fragesteller
 16.02.2024, 10:50

Hi, es geht nicht um Hundesteuer, sondern tatsächlich um eine Anmeldegebühr.

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Der Grund ist, dass die Gemeinden Geld brauchen. Fertig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Das wäre mir auch neu dass man jetzt schon für die Anmeldung bezahlen muss - und vor allen Dingen nach Grösse und Gewicht ? Nicht mal die Steuer wird nach Grösse und Gewicht berechnet.

Da würde ich schon nochmal nachfragen auf welcher Rechtsgrundlage eine solche "Gebühr" erhoben wird. Oder war das die Hundesteuer ? :-)

aura01 
Fragesteller
 16.02.2024, 10:53

Die Anmeldung Ihres großen Hundes bei der Ordnungsbehörde ist gebührenpflichtig und beträgt 25 Euro je Anmeldung. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a.

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 habe ech langsam von der heutigen Politik die Nase voll. Das sitzt irgend so ein Sesselpupser mit einer Tasse Kaffee und langweilt sicht und denkt sich so ein schei...... aus.

Keine Ahnung haben, davon aber viel. Die Hundesteuer ist Sache der Gemeinden und nicht der Regierung.. darum zahlt man auch oft in jeder Gemeinde eine andere Summe an Steuer.  Vermutlich war die verlangte Summe einfach das Geld einfach für die ersten drei Monate der Hundesteuer.

Von einer Anmeldegebühr habe ich nie was gehört. Und für die Größe und das Gewicht des Hundes interessieren die sich nur beim Ersthund, weil man dann bei einem größeren Hund erst mal einen Sachkundenachweis erbringen muss. Der is dann aber in der Tat gebührenpflichtig,

Bei uns in der Gemeinde vor den Toren von Köln zahlt man ca 30 Euro pro Quartal für einen NIcht.Listenhund. In Köln fast 300 Euro im Jahr für einen Nicht Listenhund,