• Schefflera
  • Bogenhanf
  • Ufopflanze
  • Efeutute (Nostalgie und so)
  • Grünlilie
  • Zamie (hat noch niemand getötet)

Die Klassiker fürs Büro

Dem ficus war es übrigens zu dunkel 😉

Ggf noch Philodendron oder Dieffenbachie

Ich habe zur Belustigung aller ein Fleißiges Lieschen im Büro stehen

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Du bist 17 und hast nen AGT Einsatz?!

Respekt aber muss ja deine Führung wissen, bei mir wärst du nicht mal mitgekommen.

Es gibt so viele spannende und witzige Einsätze, neulich haben wir nachts um 3 Kühe auf der Bundesstraße "gejagt".

Zwar nicht wirklich Teil unserer Aufgabe, aber so ist das nunmal auf dem Dorf.

Spannend sind Einsätze in meinen Augen immer dann wenn sie nicht 0815 sind, so bescheuert das klingen mag bei der Feuerwehr. Eben Einsätze bei denen wirklich auch mal alles gefordert wird.

Bei den Einsätzen war von VU bis FEU 6 alles dabei. Sei es ein Gefahrguteinsatz, Ölspur, Feuer im Kindergarten, Personensuche im Wasser oder Massenkarambolage im Nebel. Wirklich hängen geblieben sind der erste Einsatz, damals war ich 18 und frisch in der Einsatzabteilung, sowie mein erster PA Einsatz und der erste Einsatz als Gruppenführer.

Bei diesen kann ich dir noch genau erzählen was passiert ist, eben weil es besonders war.

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In der Regel kriegen auch die Second Hand Shops die Kleidung nicht geschenkt

Aber selbst wenn stellen sie einen Empfangsbeleg aus und dieser wird gebucht.

wie laufen da die ganzen steuerlichen Sachen ab?

Wie sie bei einem Gewerbebetrieb halt ablaufen

Gibt es da eine Sonderregelung?

Nein

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Mehr als 40

Ich gehe hier mal auf den Durchschnitt der letzten 10 Jahre und da kommen wir auf ca 42 Einsätze im Jahr, letztes Jahr waren es bspw. nur 18 Einsätze (kein Sturm :D).

Deine Umfrage ist aber in Sachen Anzahl der Einsätze schon recht beschränkt, es gibt zig Wehren die als FF ohne hauptamtliche weit über 100 Einsätze im Jahr fahren, mir fällt da spontan die FF Itzehoe ein die im letzten Jahr 471 Einsätze hatte (ohne großen Sturm) und dieses Jahr ebenfalls schon bei 157 Einsätzen steht (seit diesem Jahr ist die Wache dort aber immer mit 9 hauptamtlichen besetzt). So, oder so ähnlich, sieht das in vielen kleineren Städten unter 100.000 Einwohnern aus. Ich bin jetzt nur mal durch meine alten Wohnorte.

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Der scout dürfte gewerblich sein und der Dolmetscher unter Umständen freiberuflich.

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge. 

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung. 

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Freiberuflichkeit musst du separat beim Finanzamt anmelden.

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Was du meinst ist ein privates Veräußerungsgeschäft, eine Spekulationssteuer gibt es so nicht. Bei einem priv. Veräußerungsgeschäft wird die Differenz aus Anschaffungskosten und Verkaufserlös der ESt unterworfen.

Unschädlich ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Verkauf von Grundstücken, wenn

  • Zwischen Erwerb und Veräußerung über 10 Jahre liegen

oder

  • ein Grundstück im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet wurde

oder

  • ein Grundstück im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist.
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun

Grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Selbständig

Erfüllst du diese Punkte ist eine Anmeldung erforderlich.

Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den "ähnlichen Tätigkeiten" zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Die sog Katalogberufe sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe.

Freiberufler ist auch wer in eines der abstrakten Tätigkeitsfelder passt. Diese wäre eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Auch das führst du nicht so wirklich aus.

Kannst du das da oben nicht bei deiner Tätigkeit finden: Gewerbe

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sache der Umsatzsteuer und hat für die Entscheidung ob Gewerbe oder nicht keine Bedeutung. Auch ist es für dir KUR egal ob du ein Gewerbe hast oder nicht

Die Grenze beträgt:

  • 22.000€ Umsatz im aktuellen Jahr

und

  • 50.000€ voraussichtlich nicht im Folgejahr

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Bist du in Jahr 1 unter den 22.000€ und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000€ ist die KUR möglich.

Liegst du in einem Jahr über den 22.000€ ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000€ liegt wäre die KUR wieder möglich .

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Die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung iSd §§25 sowie 46 EStG und 56 EStDV besteht wie folgt:

  • Lohnersatzleistungen über 410€ (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc pp.)
  • Einkünfte ohne Steuerabzug über 410€
  • Job in Steuerklasse 6
  • Vorsorgepauschale höher als tatsächliche Werte (bis einschl. 2023)
  • Wenn Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor und beide Lohn erhalten
  • Wenn Freibeträge in den ElStAM eingetragen sind
  • wenn du sog. Fünftel-Regelung angewendet wurde (Abfindungen)
  • Wenn die Ehe endet und im selben Jahr eine neue geschlossen wird
  • es liegt ein Verlustvortrag vor
  • es liegen Kapitalerträge ohne Steuerabzug vor
  • Es liegt eine Aufforderung seitens des Finanzamt vor

Neu ab 2024 :

  • Erstattete KV/PV Beiträge über 410€

Nur dann musst du
Ist es trotzdem ratsam zumindest mal zu schauen was es zurück gibt?
Definitiv, man verschenkt mit unter viel Geld!

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  • Grundgesetz (GG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Teilzeit- und Mutterschutzgesetz (TzSchG und MuSchG)
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Tarifverträge
  • .....
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Du müsstest das Gewerbe beim FA und dem Gewerbeamt abmelden.

Danach wird eine Betriebsaufgabe durchgeführt, dies beeinhaltet neben der ESt Erklärung auch eine Aufgabebilanz (mit etwas Glück reicht hier auch die EÜR) sowie die Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Ein etwaiger Aufgabegewinn wird denn versteuert.

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Eine steuerbare Veräußerung liegt vor, bei einem Ertrag von über 1.000€ (Freigrenze) (bis 2023 sind es 600€) und einer Haltedauer von unter einem Jahr.

Ein solcher Vorgang liegt jedes mal dann vor, wenn FIAT in Krypto (€in BTC), Krypto in andere Krypto (BTC in ETH) oder eben Krypto in FIAT (ETH in €).

Das verschieben in eine Wallet stellt keine Veräußerung da.

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Also der Pastor hat auch für Nichtgläubige immer ein offenes Ohr und guten Kaffee.

Ich selber bin weder in der Kirche noch glaube ich wirklich an Gott. Aber dennoch war meine erste Anlaufstelle die ev. mil. Seelsorge als ich sie brauchte. Bin ich deswegen nun Mitglied? Nein, viel mehr hat er mir zugehört und mir geholfen das was mich "bedrückt" zu verarbeiten. Er wollte auch nie das ich der Kirche beitrete.

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Für die Anmeldung beim Gewerbeamt?
Vollkommen ausreichend

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Ist es richtig, dass man erst nach Fertigstellung die Belege bei der Denkmalbehörde einreicht?

So ist

Danach bekommt man ja eine steuerliche Bescheinigung und kann zusätzlich auch die steuerliche Abschreibung in Anspruch genommen werden?

Man bekommt eine Bescheinigung und diese kann ggf. dazu Führen das man eine Abschreibung gem §7i EStG durchführen kann

Alles weitere sollte der Steuerberater machen!

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Das Label wäre ja auch nur ein Gewerbe.

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormun dschaftsgerichts.

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Vermutlich ist für den Zeitraum vor dem 01.04. Eine andere Abrechnungssoftware genutzt worden oder aber die Firma hat umfirmiert, heißt es muss für die Zeit auch eine solche Bescheinigung existieren.

Die Dauer des Dienstverhältnis ist eigentlich nur dann wirklich wichtig, wenn es darum geht wie viele Tage du für Entfernungspauschale erhalten hast.

Willst du die korrekten Werte, nutze den Belegabruf auf Elster.de

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