Was passiert wenn man seine gewerbliche Tätigkeit aufgibt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du müsstest das Gewerbe beim FA und dem Gewerbeamt abmelden.

Danach wird eine Betriebsaufgabe durchgeführt, dies beeinhaltet neben der ESt Erklärung auch eine Aufgabebilanz (mit etwas Glück reicht hier auch die EÜR) sowie die Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Ein etwaiger Aufgabegewinn wird denn versteuert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Solange dein Gewerbe angemeldet ist, bist du dazu verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben. Tust du es nicht, kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen. Es ist also besser, ein Gewerbe abzumelden, wenn man es nicht mehr nutzt.

GuterJungex1 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:46

Wie genau funktioniert das mit den Schätzungen vom FA? Würde mich gerade interessieren.

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GuterJungex1 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:51
@PatrickLassan

Verstanden.

Könnte ich dir mal privat meine Situation erklären? Da ich verschiedene und weit auseinander gehende Meinungen bekomme?

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GuterJungex1 
Fragesteller
 23.04.2024, 12:21
@PatrickLassan

Es geht darum, das ich Artikel auf Ebay schon länger (Ende Juli 2019 war erster Verkauf) verkaufe. Angefangen hat das weil ich Karten für meinen Zweck gekauft habe und dann verkaufen wollte, weil ich keinen Zweck mehr hatte für sie um andere Karten zu kaufen (Es geht um Yu-Gi-Oh, Kartenpreise und wie nutzvoll Karten sind ändert sich kontinuierlich).

Mir wurde gesagt zum einem, dass das Privatverkäufe sind vorallem wenn ich die Karten über Monate oder auch Jahre hinweg halte. Zum anderen heisst es (vom Steuerberater) sobald man Sachen im Internet verkauft handelt man mit schon "gewinnabsicht" und muss definitiv ein Gewerbe anmelden, da es sonst Schwarzarbeit ist und falls das FA reinbohrt, das es Probleme geben kann. Er solle dieses auch ihrer Tochter empfohlen haben, welche öfter Kleidung verkauft. Von wem anders habe ich auch gehört, das in meiner Situation die Karten ja eigtl keinen physischen Wert haben, weil es ja 2 Cent Pappe ist.

Für das letzte Jahr wurden meine Ebay Aktivitäten an das BzSt übergeben, da ich mehr als 30 Verkäufe hatte. Ich habe unter 640 Euro eingenommen und in dem Jahr über 290 Euro ausgegeben, wieviel Gewinn da genau ist kann ich nicht sagen weil ich auch Karten verkauft habe, die ich eben deutlich länger gehalten habe zum Teil auch 5 Jahre und über 10 Jahre. Jetzt höre ich auch verschiedenes wie das eingestuft werden kann. Durch regelmäßiges Verkaufen kann eine gewerbliche Tätigkeit in Frage kommen, aber auch weil es so ein kleiner Betrag ist, der kaum zum Lebensunterhalt reicht es nicht danach aussehen könnte. Aber auch das es an Liebhaberei kratzt, da der Gewinn unter 410 Euro ist. Auch hieß es, dass bei so einem Betrag kaum jemand reinbohren wird.

Auch höre ich dass erst ab 600 Euro Gewinn (bzw ab 1000 wohl jetzt) erst Steuern abzugeben wären, aber sehe auch das man ab Nebeneinkünften ab 410 Euro eine Steuererklärung abgeben muss.

Mir wurde empfohlen, ein Gewerbe anzumelden falls ich weitermachen möchte, aber wann wäre die Tätigkeit anzugeben? Laut Steuerberater wäre dieses ja schon Juli 2019. Dementsprechend würden ja auch die Steuererklärungen fehlen für die ganzen Jahre + ich selber musste noch nie Steuern bezahlen weil ich noch nie arbeiten war aus diversen Gründen. Würde dann das FA die ganzen Steuererklärungen nachfragen + Versäumniszuschlag drauf und der Versäumniszuschlag ist das einzige was passieren kann? Ich habe in keinem Jahr 600 Euro Gewinn. Bußgeld würde ja wohl kommen durch das verspätete angemeldete Gewerbe.

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Wenn du gewerblich nicht mehr tätig bist, brauchst du auch keine Steuererklärung mehr machen, das ist eine grundlegende Logik. Ob du das dem Gewerbeamt oder dem Finanzamt anzeigt hast, spielt dabei keine Rolle, denn Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung haben keine rechtsbegründende Wirkung .