Angestellt bei Bekanntem im Mediendesign. Wieviel müsste er mir zahlen (ungelernt)?

6 Antworten

Mindestens - gearbeitete Stunden mal Mindestlohn, wenn er fair ist gibt er Dir auch mehr

nach 3 bis 4 Monaten neue Verhandlung / Erhöhung - je nachdem wie Du Dich machst

Er ist dann Dein Arbeitgeber und muss Dich dementsprechend beschäftigen mit Lohnabrechnung, Anmeldung zur Sozialversicherung etc. pp.

Große Sprünge wirst Du als ungelernter Grafiker leider nicht machen können. Der Markt ist völlig überlaufen, das Einstiegsgehalt als gelernter Grafikdesigner (Studium oder Berufsausbildung) liegt aktuell je nach Region und Unternehmensgröße und -branche bei 25.000 bis 35.000 EUR Jahresbrutto. Wobei die meisten Firmen in diesem Bereich kleine Agenturen sind, die sich eher im unteren Gehaltsbereich orientieren.

Als ungelernte Kraft liegst Du dann natürlich noch deutlich darunter... wie andere hier schon schrieben, eher im Bereich des Mindestlohns.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Std./Woche wären das aktuell also etwa 1.650 EUR Monatsbrutto.

Naja. Gesetzliches Minimum wäre der Mindestlohn.

Was ihr für ein Gehalt vereinbart, müsst ihr wissen. Ich würde da eher auftragsbasiert arbeiten, also für eine entsprechende Beteiligung an dem, was er von den Auftraggebern erhält.

LaLars99 
Fragesteller
 19.04.2022, 11:25

Vielen Dank. Ja, das klingt gut und logisch. So haben wir das auch mal miteinander besprochen.

Er hatte auch schon vor vielen Jahren mal einen Angestellten über mehrere Jahre. Das war so im Jahre 2007-2013. Ich weiß nicht wie viel er diesem gezahlt hat. Damals gab es ja noch keinen Mindestlohn in diese Sinne?

Wäre es so, dass mein Bekannter dann auch für mich die Krankenversicherung übernimmt etc?

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tinalisatina  19.04.2022, 11:34
also für eine entsprechende Beteiligung an dem, was er von den Auftraggebern erhält.

Welcher AG sollte sich auf sowas einlassen?

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tinalisatina  19.04.2022, 11:56
@OhMiaMiaJa

Ja dann. Nur - dann wäre der FS selbstständig. Da müssten dann ganz andere Summen aufgerufen werden. Und das für einen Quereinsteiger ...?

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Den gesetzlichen Mindestlohn.
Ist doch logisch.

Der ist gesetzlich vorgeschrieben und mehr kann man als Ungelernte/r nicht erwarten.

Einstieg mit Mindestlohn. Vereinbaren, dass nach der Probezeit nochmal verhandelt wird.