Angelrechte?

2 Antworten

Natürlich und das auch egal in welchem Bundesland.

Ihr habt ja nichts dabei, was ihr nur als Angler besitzen dürft.

Nur für das Angeln selbst brauchst Du einen Angelschein und eine Angelberechtigung für das Gewässer in dem Du angeln willst.

Woher ich das weiß:Hobby
Photon123  23.07.2023, 19:22

Nicht immer

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Photon123  23.07.2023, 20:23
@diewoelfin0815

In S-H oder MV braucht kann man sich einen Angelschein kaufen. Das hat aber nichts mit dem Angelschein zu tun, wo man eine Prüfung ablegen müsste. Angelberechtigung braucht man z. B. in NDS an der Küste gar nicht, bis auf wenige Ausnahmen. Das Gewässer ist sonst grundsätzlich eh frei. Und in NDS ist rechtlich auch kein Fischereischein verpflichtend. In Bremen gibts das Stockangelrecht usw....

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diewoelfin0815  23.07.2023, 20:36
@Photon123

Das hättest Du gleich dabei schreiben sollen, denn es ging in der Frage eigentlich um das Zubehör und die Info, ob man dieses ggf. auch teilweise gemeinsam nutzen darf.

Und die Info bzgl. dem Angelschein bezog sich lediglich darauf, dass man sich keinen zum Benutzen vom Kumpel ausleihen kann.

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Eigentlich nicht, denn jeder Angler muss die nötige Ausrüstung selbst mitführen. In der Praxis kann schon mal ein Auge zugedrückt werden, besonders bei nichtstaatlichen Aufsehern.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 1997 Angler
Ichhalt126272 
Fragesteller
 25.07.2023, 23:06

Ja das Dachte ich mir, danke

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