Angebot - Besteht Pflicht zur Ausführung?

6 Antworten

Indem Sinne gibt es keine Frist, Du gibst das Datum vor, wann die Baumassnahme beginnen soll. Entsprechend wird der Preis berücksichtigt.

Ich habe immer drunter geschrieben: an das Angebot halte ich mich 4 Wochen gebunden

Für das Muss gilt genau das Gleiche, wie für alles andere. Da gilt, was im Angebot steht. Wenn da nichts steht, ist das frei. Prinzipiell ist der Unternehmer aber an das Angebot gebunden, wenn es fristgerecht und formgerecht von beiden Seiten angenommen wurde. Dann ist ein Vertrag zu Stande gekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich muß er das!

Deshalb kann man auch in einigen Angeboten lesen: "an dieses Angebot halten wir uns bis zum... gebunden" - und an solche zeitlich begrenzte Angebote muß sich der Unternehmer dann auch nur halten, wenn diese während ihrer Gültigkeitsdauer angenommen wurden.

hasie50 
Fragesteller
 02.11.2021, 10:14

Aber siehe meinen anderen Kommentar. Dann dürfte der Unternehmer immer nur so viele Angebote schreiben, wie er auch tatsächlich an Aufträgen ausführen könnte. Er müsste sich also sich immer an der Grenze seiner Kapazität orientieren. Wenn dann aber nur 50 % der Angebote angenommen werden, wäre das betriebswirtschaftlich der Super-GAU, weil 50 % der Leute und Maschinen nichts zu tun hätten.

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Waldi2007  02.11.2021, 10:16
@hasie50

Dort, wo ich bisher gearbeitet habe, war dies aber Usus!

Und die Firmen gibt es immer noch und sie stehen immer noch wirtschaftlich hervorragend da!

Möglich, daß andere Unternehmen da anders verfahren - ich kann nur aus meiner Erfahrung heraus sprechen...

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5432112345  02.11.2021, 10:26
@hasie50

Das nennt man unternehmerisches Risiko. Wenn ein Hotel seine Zimmer überbelegt, damit sie trotzdem voll sind wenn einige Urlauber stornieren, dann muss das Hotel für gleichwertige Unterbringung sorgen wenn doch mehr kommen als man Zimmer hat.

Wird das Angebot angenommen ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen, es sei denn man hat das Angebot "freibleibend" abgegeben. Dann kann man spätestens bei eingang des Auftrages noch ablehnen. (Allerdings nicht erst Wochen später, weil man schauen wollte was sonst noch so rein kommt. Dann ist der Auftrag stillschweigend angenommen.)

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hasie50 
Fragesteller
 02.11.2021, 10:41
@5432112345

Angenommen, das Hotel verbucht alle Zimmer, 100 %. Wenn jetzt 20 % der Buchungen storniert werden, ist das ärgerlich für das Hotel, aber bei kurzfristiger Stornierung (und keiner oder einer sehr kleinen Wahrscheinlichkeit der Neubelegung) wird es eine Storno-Gebühr berechnen. Der Schaden ist überschaubar. Wenn ich als Unternehmer an der Kapazitätsgrenze anbiete und 20 % der Aufträge (i. d. R. sind es deutlich mehr) nicht bekomme, kann ich den Kunden, die meine Angebote nicht angenommen haben, schlecht eine Storno-Gebühr berechnen. Natürlich sagt mir der gesunde Verstand, dass man nicht in's bodenlose Angebote schreiben kann, um dann viele aus Kapazitätsgründen nicht ausführen zu können. Da ist der Ruf schnell versaut.

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5432112345  02.11.2021, 10:44
@hasie50

Wie gesagt, unternehmerisches Risiko. Wie du dich im Wettbewerb mit deiner Konkurrenz behauptest ist deine Sache - die müssen sich an die gleichen Gesetze halten.

Wie gesagt, erstelle die Angebote freibleibend, dann kannst du immernoch ablehnen, wenn zu viele Aufträge rein kommen. Ob das für deinen Ruf besser ist musst du wissen.

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peterobm  02.11.2021, 10:54
@hasie50

Stop! Viele Reiseunternehmen haben "Kontigente" heißt Zimmer angemietet. Über diese kann der Hotelier nicht verfügen.

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hasie50 
Fragesteller
 02.11.2021, 11:03
@5432112345

OK, Annahme des Angebotes ist gleich einer Bestellung und damit ist der Vertrag zustande gekommen. Aus planerischer Sicht scheint dann ja der Schlüssel darin zu liegen, dass der Unternehmer die Gültigkeitsdauer des Angebotes sehr kurz hält, also 1-2 Wochen, um kontinuierlich einen Überblick über die Auftragslage zu haben. Logisch. Danke für die Beiträge.

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hasie50 
Fragesteller
 02.11.2021, 10:28

Nach meiner Meinung geht es bei der zeitlichen Bindung eher um die Minimierung des Risikos seitens des Unternehmers durch Preisänderungen (genauer: -steigerungen) bei Materialien, Verbrauchsgütern, Betriebsstoffen, Lohnkosten etc. Weniger um die zeitliche Auslastung des Betriebes.

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Definition "Angebot":

Ein Angebot meint eine empfangsbedürfte Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und durch die der Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt.

Quelle: Angebot - Definition und Erläuterung (juraforum.de)

Hier lese ich mit meinem allgemeinen Menschenverstand heraus, dass man die Arbeiten, die man im Angebot beschrieben und angeboten hat, dann auch durchführen muss, wenn der Kunde das Angebot annimmt.

Der Kunde muss sich ja auf etwas verlassen können. Vielleicht hat er den anderen Anbietern in der Zwischenzeit abgesagt.

Zur Frist bis zur Fertigstellung des Auftrags kann man natürlich so allgemeinjuristisch nichts sagen. Im Angebot selbst muss oder sollte aber stehen, bis zu welchem Zeitpunkt es gilt, also bis wann der Kunde sich entschieden haben muss. Es ist klar, dass man z.B. als Handwerker dann nicht unbedingt sofort am selben oder nächsten Tag mit den Arbeiten beginnen kann. Aber man kann den Kunden auch nicht drei Jahre vertrösten.

peterobm  02.11.2021, 10:26

Erst nach Annahme wird die Kette in Gang gesetzt, mit der Materialbestellung. Die Lieferzeit gibt den frühest möglichen Beginn vor.

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Paguangare  02.11.2021, 10:34
@peterobm

Klar, das ist ein wichtiger Punkt. Der Auftragnehmer kann natürlich nicht auf Verdacht Material bestellen, um möglichst schnell beginnen zu können. Je nach Branche und Exklusivität des Materials gestaltet der frühestmögliche Beginn sich sehr unterschiedlich.

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Nein muß er nicht. Ein Angebot ist kein Auftrag. Damit bietet man an das eine bestimmte Arbeit zu einem bestimmten Preis gemacht werden kann.

hasie50 
Fragesteller
 02.11.2021, 10:10

Ja, Danke, das klingt logisch, denn der Unternehmer kann ja nicht bei der Abgabe von sagen wir mal 50 Angeboten an 50 verschiedene Kunden bereits überblicken, ob er denn die Kapazitäten für die Ausführungen hat, wenn tatsächlich alle 50 Angebote angenommen werden.

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20041889686  03.11.2021, 07:32
@hasie50

doch, so ist das aber, wenn die annehmen, ist er 50 verträge eingegangen

angebot+annahme ist der auftrag

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Paguangare  02.11.2021, 10:15

Ich glaube da hast du nicht so ganz Recht. Schaue dir einmal die anderen Antworten an. Mit welcher Expertise hast du deine Antwort unterfüttert?

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20041889686  03.11.2021, 07:32

das ist blödsinn

weil hier angebot und annahme vorliegen

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