Online Privatverkauf - ab wann gilt Kaufvertrag?
Wenn ich etwas online privat zum Verkauf stelle und Person A sagt, dass sie es kaufen will und auch meine Kontodaten und ihre Adresse ausgetauscht werden -
Ist das dann ein bindender Kaufvertrag? Wenn Person A sich nicht mehr meldet, wäre sie dann dennoch rechtlich dazu verpflichtet die Sache zum ausgehandeltem Preis zu erwerben?
"Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, dem Angebot (Antrag) und der Annahme des Antrags zustande (sog. Zustandekommen des Vertrags). ... Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat (siehe Antrag)." (Quelle: Google)
1 Antwort
A stellt das ganze online.
B schreibt A an und sagt, dass er es zum Preis X kaufen möchte (=Angebot)
A antwortet, dass er es zu diesem Preis verkauft (=Annahme)
Dann besteht ein Kaufvertrag, die Annahme dabei muss ohne Verzögerung kommen.
?????
mach mal Erklärbär.... wo steht das?
Wenn jeamand eine Willenserklärung abgibt, hat der Vertragspartner alle Zeit der Weilt diese durch eiegene Willenserlärung anzunehem oder abzulehnen