Moin ich hab bei ebay klein Anzeigen ein Sofa und seine wohnwand gesehen.
Dann habe ich am 13.10.21 eine Anzahlung von 100 € gemacht. Ich möchte nun vom Kauf zurück treten und sie möchte das Geld einbehalten. Die Anzeige selbst steht bis heute noch im Internet.
Ich bezog mich also auf pragrahpen 336 abs 1 und und paragrahpen 337 Abschnitt so und so.
Darauf hin bekomm ich das:
Moin, ich habe meine Anwältin kontaktiert...
Die Sachlage ist wie folgt: Durch dein bekundetes Interesse und meiner Zustimmung zum Verkauf des Sofas und der Wohnwand, in Verbindung mit der von dir geleisteten Anzahlung in Höhe von 100€, ist bereits ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Mit dem nicht abgesprochenen Rücktritt vom Kauf der Wohnwand hast du bereits den ersten Vertragsbruch begangen, was ich noch kommentarlos hingenommen habe. Ich habe wie vereinbart das Sofa für dich eingelagert, was mit einem zusätzlichen Zeit-und Geldaufwand verbunden war.
Das du jetzt mit der Begründung fehlender Zahlungsmittel einfach so vom Rest des Kaufvertrages zurücktreten willst, ist nicht nur eine bodenlose Unverschämtheit, sondern gleichzeitig auch der zweite Vertragsbruch, den du begangen hast. Sich diesbezüglich dann auch noch auf das BGB zu beziehen, setzt dem ganzen noch die Krone auf.
Eine einfache Anfrage, ob man die Zahlungsmodalitäten hätte anpassen, verändern, oder einfach nach deinen Möglichkeiten gestalten können, hätte es auch getan. Da mir ein erheblicher Mehraufwand an Zeit und finanzieller Belastung entstanden ist, bin ich nicht gewillt, deinen Rücktritt von unserem Vertrag einfach so hinzunehmen. Entweder wir werden uns über die Zahlung einig, oder aber du bleibst bei deinem Rücktritt.
In letzterem Fall kann ich dir die Anzahlung nicht zurückerstatten, weil du zweimal vertragsbrüchig geworden bist und mir finanzielle Unkosten entstanden sind.
Ich möchte dich letztendlich noch einmal darauf hinweisen, dass zwischen uns ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und du zur Abnahme verpflichtet bist. Die einbehaltene Anzahlung würde ich mit meinem Verlust verrechnen. Strafrechtlich liegt hier kein Betrug vor, zivilrechtlich bist du diejenige, die einen Vertragsbruch begangen hat.
Ich weiß nicht was ich tun soll da ich ab dem 1.12. 21 alleinerziehend bin und der papa erstmal nicht zahlen wird. Das mit Papi wird allerdings noch vom Jugendamt geklärt.
Muss ich das Sofa kaufen. Und wenn nicht darf sie die 100€ behalten?
?????
mach mal Erklärbär.... wo steht das?
Wenn jeamand eine Willenserklärung abgibt, hat der Vertragspartner alle Zeit der Weilt diese durch eiegene Willenserlärung anzunehem oder abzulehnen