Kann ich das Geld bekommen?
Hallo,
Ein 10 jähriges Kind schrieb mich an und meinte, er würde mir 150€ geben, wenn ich gegen ihn in Fifa gewinne. Ich stimmte zu. Anschließend gewann ich das Spiel, aber er will mir das Geld nicht geben.
Es weiß, es ist albern ABER ich möchte einfach mal erfahren, wie das juristisch aussieht. Meiner Meinung nach gab es zwei übereinstimmende Willenserklärungen, damit einen wirksamen Vertrag. Ein Scherzgeschäft ist es für mich nicht, da der Betrag nicht allzu hoch ist, um den gewettet wurde.
Die beste sachliche Antwort bekommt garantiert den Stern! :)
10 Antworten
Mit 10 jährigen Kindern macht man ja auch keine Verträge. :-)
Ab welchem Alter besteht Geschäftsfähigkeit?https://ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/46/aid/267/title/Ab_wann_ist_man_gesch
Meiner Meinung nach gab es zwei übereinstimmende Willenserklärungen, damit einen wirksamen Vertrag.
Verträge mit Minderjährigen sind, wenn sie nicht vom Taschengeldparagraphen abgedeckt sind was hier nicht der Fall ist, immer schwebend unwirksam. Die Eltern sagen einfach das Kind durfte diesen Vertrag von ihnen aus gar nicht eingehen und somit ist er unwirksam. Für dich besteht also keine Anspruch auf das Geld.
Wettschulden sind nicht einklagbar, es kommt keine Verbindlichkeit zustande. und das ganz unabhängig vom Alter der Beteiligten. Acuh von einem Erwachsnen kann man Wettschulden nicht einfordern.
Es ist aber kein Vertrag. Und anzuwenden ist 762 BGB. Und nicht das Vertragsrecht.
Spielschulden sind Ehrenschulden, können aber nicht eingeklagt werden.
Egal, ob Stern oder nich t :)
Du solltest Dich schämen, so was mit einem 10jährigen Kind zu machen!
Wie hat es Dich "angeschrieben"?
Falls das Ganze echt sein sollte (was ich bezweifle), hast Du keine Chance, das Geld zu bekommen. Das Kind ist nicht geschäftsfähig.
Ich jedenfalls bekomme immer Magenprobleme, wenn ich höre dass ein "Erwachsener" etwas mit einem Kind übers Internet oder so macht.
Vom ihm ging doch die Wette aus. Und woher weißt du, dass ich erwachsen bin?
Eigentlich hast Du Recht. Jemandem zu unterstellen, dass er erwachsen ist, wenn er so viel Geld einem Kind abnehmen will und so naiv ist, dass er denkt, er bekäme es, war wohl zu schnell getippt.
Das ist so oder so egal, weil Wettschulden im juristischn Sinn keine Schulden sind, Sie sind nicht einklagbar.
Also ich persönlich würde niemals jemanden ao verarschen. Wenn ich eine Wette verliere, zahle ich auch. Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, dass der Staat einen bei einer solches Unverschämtheit nicht helfen kann.
Ein Vertrag mit einem 10 jährigen...
...und dann mit einer Summe über 150€....
...
...
...
Unwirksam.
§§ 106 ff BGB ☺️ ginge man von einem Vertrag und nicht einer Wette aus.
Die Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters, kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen (nach entsprechender Aufforderung) erteilt werden. Falls es keine Rückmeldung gibt, gilt die Erlaubnis als verweigert.