Kaufvertrag mit falschem Namen unterschrieben, trotzdem gültig?
Hallo zusammen,
ich habe nach zehn Jahren, schweren Herzens meinen PKW verkauft. Im abgeschlossenen Kaufvertrag habe ich meinen aktuellen Nachnamen angegeben und unterschrieben.
Nun habe ich den KFZ-Brief zu Hause geholt und bemerkt, das ich beim Kauf, noch meinen Geburtsnamen hatte !
Jetzt ist die Übergabe am Freitag und ich frage mich, da sich der Nachname geändert hat, ob der Vertrag nun neu aufgesetzt werden muss ? Der Käufer ist ein Händler !
Ist dieser Vertag, mit meiner "falschen" Unterschrift und Namen nun rechtens und bindend ? Geburtsdatum stimmen und mein ungewöhnlicher zweiter Vorname auch, Es ist offensichtlich, das ich der Besitzer des Fahrzeugs bin.
Bin ich sogar jetzt noch verpflichtet, oder in anderen Worten, kann der Händler mich dazu zwingen den Wagen zuerst auf meinen jetzigen Namen umzumelden, was ich selbstverständlich schon viel früher hätte machen sollen, oder kann ich mich darauf berufen, das der Vertrag ungültig ist ? Ich scheue ganz einfach die Kosten,
4 Antworten
Du bist nach Heirat mit Namenswechsel nicht dazu verpflichtet, deinen Fahrzeugbrief umschreiben zu lassen. Du kannst es machen, musst es aber nicht da es sich nicht um ein Ausweisdokument handelt.
In deinem Pass steht dein Geburtsname doch noch zusätzlich drin. Mach einfach eine Kopie davon und bring sie am Freitag zur Übergabe mit. Mach dir keine Sorgen, nichts muss neu ausgestellt werden - alles ist gut :)
Komme zwar aus der Schweiz aber trotzdem danke, gleichfalls :)
Doch, der Fahrzeugbrief muss umgeschrieben werden, wenn sich der Name ändert (§ 13 FZV). Das ist erst recht der Fall, wenn der Name schon im Zeitpunkt der Zulassung falsch war.
Etwas anderes ist der Kaufvertrag. Da ist völlig egal, welcher Name drin steht, solange nur eindeutig ist, wer die Vertragspartei ist (was beim Geburtsnamen schwerlich ein Problem sein dürfte).
Wenn man Probleme mit dem Verkäufer befürchtet und der Wagen schon angemeldet ist, kann man also auch einfach nichts sagen, den Wagen nehmen und dann selbst zum Straßenverkehrsamt gehen, um den Namen zu berichtigen.
@Wolle281 ich verstehe deinen letzten Satz nicht.
( Ich bin der Verkäufer und der Händler ist der Käufer.)
Kann der Händler, meinen Wagen abmelden, oder wird er Schwierigkeiten bekommen ?
Mein Fehler. Der Wagen wird also jetzt unmittelbar ab- oder umgemeldet? Danach dürfte es gar nicht mehr gehen, deinen Namen da zu ändern. Und die Ab- oder Ummeldung scheitert daran auch nicht.
Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist, dass du vom Straßenverkehrsamt ein Bußgeld auferlegt bekommst, weil du mit der Namensänderung zu lange getrödelt hast. Aber dafür müssten die es erstmal merken und außerdem gibt es keine feste Frist dafür, weswegen sie bei einem inzwischen abgemeldeten Halter vermutlich kaum motiviert sein werden, sich da auf Diskussionen einzulassen. Also m.E. eher unwahrscheinlich.
Wenn du heute verkaufst, kannst du das doch nicht mit einem Namen machen, den du gar nicht mehr traegst. Natuerlich musst du das mit deinem aktuellen Namen machen. Dass du das Auto damals unter deinem damaligen Namen gekauft hast, aendert doch nichts daran, dass du heute anders heisst.
Aber im Brief steht ein anderer Nachname drin. Das wird dem Verkäufer sicherlich nicht schmecken. Zudem habe ich das nicht mit Absicht gemacht.
Logisch steht da ein anderer Name drin, wenn du heute einen anderen Namen als damals traegst. Das ist doch kein Problem.
Dann bin ich beruhigt. Ich dachte ich müsste ihn noch auf meine Kosten im Brief ummelden. Danke sehr und einen schönen Feiertag noch.
Im abgeschlossenen Kaufvertrag habe ich meinen aktuellen Nachnamen angegeben und unterschrieben
Alles okay.
Nun habe ich den KFZ-Brief zu Hause geholt und bemerkt, das ich beim Kauf, noch meinen Geburtsnamen hatte !
Das ist egal, dort steht doch lediglich drin auf wen das Fahrzeug als letztes angemeldet war.
Aber im Brief steht ein anderer Nachname drin. Das wird dem Verkäufer sicherlich nicht schmecken. Zudem habe ich das nicht mit Absicht gemacht.
Was in der ZB-Teil II für ein Name steht ist dem Käufer, vor allen einem Händler ziemlich egal.
Zudem habe ich das nicht mit Absicht gemacht.
Verstehe ich jetzt nicht, was hast Du nicht mit Absicht gemacht ?
Ist doch normal, das bei Namensänderung durch z.B. Heirat man einen anderen Nachnamen haben kann als vorher.
Hat doch nichts mit dem Verkauf des Fahrzeuges zu tun, da ist es nur wichtig das Du die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hast, sprich Du der Eigentümer bist.
Dann bin ich beruhigt. Ich dachte ich müsste ihn noch auf meine Kosten im Brief ummelden. Danke sehr und einen schönen Feiertag noch.
Das musst Du natürlich nicht, hätte sogar einen Nachteil, es ist in Anzahl ein Halter mehr vorhanden.
Danke sehr und einen schönen Feiertag noch.
Ebenso
Der Vertrag ist gültig und es ändert sich gar nichts.
Dann bin ich beruhigt. Ich dachte ich müsste ihn noch auf meine Kosten im Brief ummelden. Danke sehr und einen schönen Feiertag noch.