An wen muss man sich wenden um entstandene Kosten wegen eines Falschparkers ertstattet zu bekommen?
Hallo,
vor unserem Grundstück steht oft ein Kfz halb auf dem öffentlichem Parkstreifen und halb auf unserer Zufahrt. Dadurch muss man 'ne Menge ragieren umd das Grundstück zu verlassen. Gestern war unsere Zufahrt aber so zugeparkt, dass meine Freundin nicht mit ihrem Fahrzeug das Grundstück verlassen konte und deshalb mit einem Taxi zur Arbeit fahren musste.
An wen muss sich meine Freundin wenden, um die Kosten für die Taxifahrt von dem Falschparker erstattet zu bekommen? Fotos von dem Fahrzeug und dem Kennzeichen hat meine Freundin.
Vielen dank für's Lesen.
10 Antworten
Fotos von dem Fahrzeug und dem Kennzeichen hat meine Freundin.
Dann erstatte zumindest Anzeige wegen Falschparkens .... und das im Falle X regelmäßig.
Hänge Deine Forderung an den entsprechenden PKW .
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige führt aber nicht zum gewünschten Schadensersatz.
Hänge Deine Forderung an den entsprechenden PKW .
Autos können natürlich nicht haftbar gemacht werden.
An den Halter, ist bei uns auch so.
Und die Rechnung fürs Parken kommt hinzu, nicht vergessen. Sind ja auch so rd. 50 EUR.
Die geschrieben wird, weil jemand auf meinem Grundstück parkt, so ja die Frage.
Dafür kannst du keine Parkgebühren verlangen.
Dazu müsstest du erst Schilder aufstellen und wenn du gebührenpflichtige Parkplätze hast natürlich auch Gewerbe anmelden
Außerdem ist es ja auch nicht auf dem Grundstück sondern vor der Einfahrt
halb auf unserer Zufahrt, nicht davor, so die Frage.
Doch, Nutzungsgebühr, und die bekommen ich auch, habe sogar Urteile dazu.
Aber nicht wenn das Auto auf der öffentlichen Straße VOR deiner Einfahrt steht. WENN dann würde das Geld ja die Stadt bekommen
an den Falschparker, notfalls einklagen.
an den Verursacher, sollte klar sein.
ist die Ausfahrt als Solche überhaupt gut erkennbar?
Fotos von dem Fahrzeug und dem Kennzeichen hat meine Freundin.
kann man die Behinderung auch erkennen?
Hallo, danke für die Antwort. Ich hatte mich etwas unklar ausgedrückt. Ich meinte die Istitution, an die ich mich wenden muss: Ordnungsamt oder ähnliches.
an die ich mich wenden muss: Ordnungsamt oder ähnliches.
die stellen da ein Ticket aus, die können auch ein Abschleppen veranlassen.
Auslagen, ist Zivilrecht, das darfst per Anwalt selbst einfordern
Da musst du dich schon selbst drum kümmern.
Das macht niemand für Dich.
Sofort hättest du natürlich Polizei oder Ordnungsamt rufen können, die dann bedarf Abschleppen lassen
Sie müsste eine Anzeige machen und eine Privatklage erstatten um die Kosten evtl einzuklagen.
So einfach bekommt sie nichts erstattet.
Hätte auch besser anstatt Taxi gleich die Polizei gerufen
Welche Rechnung fürs Parken?