An wen muss man sich wenden um entstandene Kosten wegen eines Falschparkers ertstattet zu bekommen?

10 Antworten

Fotos von dem Fahrzeug und dem Kennzeichen hat meine Freundin.

Dann erstatte zumindest Anzeige wegen Falschparkens .... und das im Falle X regelmäßig.

Hänge Deine Forderung an den entsprechenden PKW .


DerJoergi  10.05.2022, 09:43

Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige führt aber nicht zum gewünschten Schadensersatz.

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NackterGerd  10.05.2022, 10:27
Hänge Deine Forderung an den entsprechenden PKW .

Autos können natürlich nicht haftbar gemacht werden.

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An den Halter, ist bei uns auch so.

Und die Rechnung fürs Parken kommt hinzu, nicht vergessen. Sind ja auch so rd. 50 EUR.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

NackterGerd  11.05.2022, 20:33

Welche Rechnung fürs Parken?

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NackterGerd  12.05.2022, 09:49
@schleudermaxe

Dafür kannst du keine Parkgebühren verlangen.

Dazu müsstest du erst Schilder aufstellen und wenn du gebührenpflichtige Parkplätze hast natürlich auch Gewerbe anmelden

Außerdem ist es ja auch nicht auf dem Grundstück sondern vor der Einfahrt

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schleudermaxe  12.05.2022, 09:50
@NackterGerd

halb auf unserer Zufahrt, nicht davor, so die Frage.

Doch, Nutzungsgebühr, und die bekommen ich auch, habe sogar Urteile dazu.

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NackterGerd  12.05.2022, 09:57
@schleudermaxe

Aber nicht wenn das Auto auf der öffentlichen Straße VOR deiner Einfahrt steht. WENN dann würde das Geld ja die Stadt bekommen

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an den Falschparker, notfalls einklagen.

an den Verursacher, sollte klar sein.

ist die Ausfahrt als Solche überhaupt gut erkennbar?

Fotos von dem Fahrzeug und dem Kennzeichen hat meine Freundin.

kann man die Behinderung auch erkennen?


Visierhoch 
Fragesteller
 10.05.2022, 09:46

Hallo, danke für die Antwort. Ich hatte mich etwas unklar ausgedrückt. Ich meinte die Istitution, an die ich mich wenden muss: Ordnungsamt oder ähnliches.

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peterobm  10.05.2022, 09:49
@Visierhoch
an die ich mich wenden muss: Ordnungsamt oder ähnliches.

die stellen da ein Ticket aus, die können auch ein Abschleppen veranlassen.

Auslagen, ist Zivilrecht, das darfst per Anwalt selbst einfordern

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NackterGerd  11.05.2022, 20:30
@Visierhoch

Da musst du dich schon selbst drum kümmern.

Das macht niemand für Dich.

Sofort hättest du natürlich Polizei oder Ordnungsamt rufen können, die dann bedarf Abschleppen lassen

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Visierhoch 
Fragesteller
 10.05.2022, 09:48

Ja kann man auf den Fotos sehen.

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Sie müsste eine Anzeige machen und eine Privatklage erstatten um die Kosten evtl einzuklagen.

So einfach bekommt sie nichts erstattet.

Hätte auch besser anstatt Taxi gleich die Polizei gerufen