Servus zusammen,
Als kleine Information vorab:
Mit 14 Jahren habe ich mit andere Jungs Brandstiftung in 3 fällen begangen! Es entstanden zum Glück nur Sachschäden! Mit 18 Jahren kam dies erst bei der Polizei raus, daraufhin wurden wir zu einer Freiheits Jugendstrafe verurteilt. Oder habe ich 1 Jahr alles aufgearbeitet und mit 19 als ich draußen war habe ich mich bei der Bundeswehe beworben. Und mir wurde gesagt die Straftat ist zu „aktuell“ okay ..
Heute bin ich 25 Jahre alt, habe seit der damaliges Belehrung dauerhaft gearbeitet - habe mittlerweile ein Kind mit meiner Freundin und wir stehen mitten im Leben! Ich bin seit dem (bis auf ein Punkt in Flensburg) nicht mehr straffällig geworden! Jetzt habe ich gesagt - ich versuche es erneut! Natürlich musste ich vorab der Bundeswehr mein Urteil senden, nach 3 monatigem prüfen, wurde mir mitgeteilt das ich zugelassen bin und das Urteil keine Rolle mehr spielt. Also war ich jetzt 3 Tage bei der Musterung - beworben als Unteroffizier im IT Bereich, da ich dies auch Zivil mache und sehr viele Leute gesucht werden! - wurde dann beim Arzt als T1 gemustert - der fitnesstest wurde mit der Note 2 bestanden - der pc Test war gut! Dann beim psychologischen Gespräch hatte ich als einziges 2 Damen die uns allen vorher schon sehr unsympathisch waren. Naja nun gut, ich habe alle fragen über mich ergehen lassen und ehrlich und bedacht geantwortet- nach 40 Minuten hieß es warten warten warten… dann wurde ich erneut ins Zimmer gerufen und habe das Ergebnis „nicht tauglich“ erhalten! Mit folgender Begründung: es liegt nicht an ihrer persönlichen Leistung hier oder ihren auftreten - aber ihre Straftat damals wie sind der Meinung sie haben dies noch nicht verarbeitet, sie brauchen es auch in 2 Jahren nicht versuchen! Die Straftat bleibt immer bestehen.
Ich habe dann auf meinen Wunsch ein Gespräch mit einem Major und dem leitenden Psychologen bekommen. Diese sagten mir das sie die Entscheidung nicht revidieren können und na h Rücksprache mit der Psychologin war ihre Aussage „ ich kann nicht sehen das sich Herr ……. seit seiner Straftat damals mit 14 geändert hat“ .. nach diesen Worten war ich fassungslos und ernsthaft verletzt!
meine Frage: macht es Sinn wenn diese Entscheidung schriftlich eintrifft, wiederspruch einzulegen ?
Weder die hauptmänner noch die zivilen Sozialarbeiter in der Kaserne können dies nachvollziehen und nach der Frage von einem hauptmann „ welche psychologischen dies war“
und ich diese benannte „ schauten sich alle an - grinsten und schüttelten den Kopf.
ich habe so viel durchgemacht seit dieser Straftat und mir so viel ausgebaut - entschuldige wenn ich das sage aber keiner kann sich vorstellen wie weh dies getan hat! Jeder aus meiner Familie hat gesagt das ich es nie so verdient hätte.. unbeschreiblich wie eine fremde Person so etwas behaupten kann nach 35-40 min fragenhagel