Alten Motorradführerschein umschreiben lassen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast den alten Führerschein Klasse 1a.

Beim Umschreiben bisher auf den Kartenführerschein konnte man bekommen:
=> für die alte Klasse 1 die unbeschränkte Klasse A
=> für die alte Klasse 1a die auf 34PS beschränkte Klasse A, dagegen aber die unbeschränkte Klasse A, wenn man den 1a schon zwei Jahre hatte.

Laesst du deinen Führerschein umschreiben, dann bekommst du für deinen alten 1a von damals, da du den schon mehr als 2 Jahre hattest, die offene unbeschränkte Klasse A.

toemmel71 
Fragesteller
 27.11.2012, 23:22

mmh.. eine gewisse Logik hat es - will bloß nicht, dass ich das nun verpenne und plötzlich doch eine Prüfung machen muss...

48PS wären ja auch Ok, selbst mit den 30PS würd's mir reichen ... aber es gibt kaum noch so kleine Moppeds .....

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Eichbaum1963  27.11.2012, 23:39

Du warst schneller^^, aber soo lange hab ich doch gar nicht geschrieben ... :D

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du hast doch seit Jahren den offenen A Schein. Aus A18 wurde nach 2 jahren A offen. Warum soll das nach Januar 2013 anders sein ??? Besitzstandswahrung.

googel bitte mal änderung der führerscheinklassen 2013 oder so oder ruf auf de rzulassungsstelle an.

so wie es aussieht sind viele leute falsch informiert und gehen umsonst los.

Grundloser Ansturm in Fahrerlaubnisbehörde (MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Wie die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises mitteilt, gab es in den letzten Tagen aufgrund von fehlinterpretierten Medieninformationen einen massiven Ansturm in der Fahrerlaubnisbehörde, um Führerscheine umzutauschen. Das Landratsamt weist auf den aktuellen Sachstand hin: Die Bundesregierung beabsichtigt, ab 19. Januar 2013 alle neu erteilten Führerscheine auf 15 Jahre zu befristen. Dies betrifft jedoch nur neu erteilte Führerscheine. Alle bisher gültigen Führerscheine, ganz gleich ob vor oder nach 1990 erteilt, behalten bis längstens 2033 ihre Gültigkeit. Ein Umtausch bis zum 18.01.2013 verursacht Kosten und hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet deshalb von der Antragstellung auf Umstellung des Altführerscheins vorerst abzusehen.

toemmel71 
Fragesteller
 27.11.2012, 22:53

Es geht nicht um die 15 Jahre...

Es geht darum: Heute könnet ich aus dem 1a aus Papier für 30€ einen A aus Plastik machen...

Sind die Behörden aber so gestrickt, das die formal erstmal einen A(beschränkt ) erteilen und dann die Beschränkung aufheben - kann eine neu teure Prüfung blühen ...

Man muss mit Allem rechnen - die beschäftigen Juristen ;)

das wird in diesem Leben nix mehr (hoch mich doch mit 40 nicht in eine Fahrschule und Bleche einen Haufen Euro...)

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Franticek  27.11.2012, 23:11
@toemmel71

Nö, die Gesetze sind klar. Die ganze Zeit schon musste 1a auf A offen umgeschrieben werden, wenn man den 1a schon 2 Jahre besaß.

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http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm

Da steht:

Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.

Und in:

fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Gesetze/g-FeV-Anlage-3-I.htm wird bei dem Stern bezüglich Klasse A auf § 6 FeV Absatz 2, Satz 1 verwiesen:

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Im Übrigen: selbst wenn es nicht so wäre: ab dem 19.01.2013 bräuchtest du für die Klasse A (offen) eh nur noch eine praktische Prüfung. ;)

toemmel71 
Fragesteller
 27.11.2012, 23:44

jo... und weil ich einen Goldesel hab kann mir das ja auch egal sein - Hautsache TÜV und Dekra stehen gut im Futter ;)

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Eichbaum1963  28.11.2012, 00:00
@toemmel71

Najaa, soo teuer wäre eine Prüfung ja auch wieder nicht - und besser als das volle Programm und damit eine Fahrschule zu füttern ist es doch allemale, oder? ;)

Aber du tauscht einfach dein rosa Mini-Buch um in ne Plastikkarte und schon darfste alles fahren. ;) Deinen Alten (Führerschein^^) kannsten dann als Andenken an die Wand nageln. :P

Hier noch der Link zur aktuellen FeV:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/

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toemmel71 
Fragesteller
 28.11.2012, 00:11
@Eichbaum1963

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/die_fuehrerscheinpruefung/preise

112,81€

..und wahrscheinlich muus man es über die Fahrschule buchen (der Prüfer will ja bestimmt nicht auf dem Sozius Platz nehmen) und die halten dann nochmal die Hand auf....

Meine Ex hat mal den Führerschein verloren (also physisch) musste das mit dem Austellungsort auskaspern - muss das umschreiben eigentlich auch die 'ausstellende Behörde' vornehmen?

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