Als Minderjähriger schwarz gefahren, 14 Jahre später kommt die Rechnung?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Rechnung über 355 Euro, (Zinsen der letzten Jahre inkl) erhalten und auf Nachfrage erfahren, dass es sich um einen Vorfall von vor 14 Jahren handelt.
Angeblich bin ich damals schwarz gefahren. Mein Vorname ist falsch geschrieben und erinnern kann ich mich daran auch nicht. Was mich aber am meisten wundert, ist die lange Zeit die es her ist.
Im Internet lese ich immer wieder, dass Minderjährige gar nicht wegen schwarz fahren bestraft werden können, weil sie nicht geschäfts/vertragsfähig sind.
Ob ich es nun wirklich damals war oder nicht, muss ich diese Summe zahlen? Meine Eltern hätten damals doch dann die Rechnung kriegen und zahlen müssen, oder? Kennt sich jemand genauer aus?
Vielen Dank im voraus!
8 Antworten
Schreib denen (ja, Du musst da selbst aktiv werden; und ja, mit Papier und so als Einwurfeinschreiben), dass die Forderung verjährt ist.
Muster findest Du z.B. hier:
Wenn er nichts davon mitbekommen hat, dann gibt es auch keine Mahnbescheid. Und da Schuldeingeständnis (falls es denn rechtens gewesen wäre, das einzuholen) ... das können sie auch knicken, denn das würde die Verjährung nicht unterbrechen.
Einrede der Verjährung und gut ist. Schriftlich machen
Schwarzfahren ist eine Straftat (inzwischen ist es auch rechtlich geregelt was das erhöhte Beförderungsentgelt angeht.... damals war es wirklich Vertragssache). Das ding ist, du bzw. deine Eltern hätten damals schon Einspruch erheben müssen gegen den Bescheid der ergangen sein muss damit das heute noch Gültigkeit hat.... so wird er 30 Jahre lang vollstreckbar sein. Ergo - ja, du musst zahlen (sofern ein Bescheid ergangen ist)
Wende Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.
14 Jahre? Verjähren die Schulden dann nicht?
Ich glaube du solltest einen kostenlosen Termin bei einem Anwalt suchen der klärt alles ab
Ich bin jetzt schonmal etwas schlauer. Normalerweise verjährt es wohl nach 3 Jahren, haben die allerdings einen Titel erwirkt, dann erst nach 30 Jahren. Muss ich wohl erst nochmal nachfragen und den Titel verlangen.
Das trifft nur zu, sofern es nicht durch einen Mahnbescheid 30 Jahre lang gültig gemacht wurde. Dass eine öffentliche Institution nach 14 Jahren das noch verjährte Forderungen eintreibt, kommt mir unwahrscheinlich (wenngleich nicht ausgeschlossen) vor.
Auch möglich, ein Schuldeingeständniss mit einer Zahlfrist von 4 Jahren (als er dann 18 war) + 10 Jahre... was genau auf die 14 Jahre kommen würde. Da wäre dann noch zu klären ob ein 14jähriger ein Schuldeingeständnis (direkt vor ort als er erwischt wurde) unterschreiben darf und ob die Eltern die möglichkeit des Widerspruchs hatten.