Als eine andere Person ausgeben?

Rentner1955  10.09.2023, 12:25

Hab so ein gefühl bist du der übel Täter?Warum fragt er selber nicht?

DanielAM08 
Fragesteller
 10.09.2023, 12:26

Nein, ein Freund von mir

2 Antworten

Bekommt davon alle fälle eine Blaue Auge.Abwarten.Rechtsfolgen von Betrug mit falschen Angaben zur Person

Insofern die Polizei oder eine Detektei den Betrüger ermittelt hat und ihn auch dingfest gemacht hat, gibt es in Deutschland eine Reihe von Paragraphen, die dann greifen:

  • §276 StGB Urkundenfälschung: Wer unechte Urkunden herstellt, um im Rechtsverkehr zu täuschen, kann bestraft werden. Das kann schon bei Bestellungen im Internet unter falschem Namen greifen.
  • § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten: Wer beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, um im Rechtsverkehr zu täuschen oder gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, um zu täuschen, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auch Geldstrafe bestraft werden.
  • § 238 StGB Nachstellung (Stalking-Paragraph): Wer Waren oder Dienstleistungen auf den Namen Dritter bestellt oder unter Verwendung dessen persönlicher Daten kann bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe erhalten.
  • §164 StGB Falsche Verdächtigung: Wer einen Dritten einer rechtswidrigen Tat verdächtigt (öffentlich und wider besseres Wissen) macht sich strafbar, wenn dies in der Absicht geschieht, behördliche Maßnahmen gegen ihn einzuleiten oder herbeizuführen
  • Auch eine Reihe anderer Paragraphen wie z.B. Betrug (§ 263 StGB) kommen in Frage.

Aber: Das Habhaftwerden solche Betrüger in Sachen Fake-Identität ist häufig schwierig, wenn man sich allein auf die staatlichen Ermittlungsorgane verlässt, denen aufgrund von Personalmangel häufig nur das Einstellen und Abheften verbleibt.

Entweder ermittelt man selbst oder beauftragt eine Detektei mit den Ermittlungen und hat so gute Chancen, die Betrüger zu identifizieren und anschließend über die Polizei und Staatsanwaltschaft dingfest zu machen.

Woher ich das weiß:Recherche
DanielAM08 
Fragesteller
 10.09.2023, 12:19

Was willst du damit sagen?

0
Rentner1955  10.09.2023, 12:22
@DanielAM08

Lese alles oben durch steht alles drauf.Strafe usw.Gerichtkosten,und betrug versuche Zb.uvm.kommt wegen falsche Identität

0
Devin007  10.09.2023, 12:50
@Rentner1955

Hat alles nix mit seiner Frage zu tun was du dort oben geschrieben hast, richtig währe das es nicht strafbar ist sich mit einem falschen pofil als andere person auszugeben.

0
Devin007  10.09.2023, 12:49

Wer sich im Internet mithilfe eines falschen Profils als eine andere Person ausgibt, macht sich grundsätzlich nicht strafbar.

0
Rentner1955  10.09.2023, 12:50
@Devin007

Hast du beweise für dein Kommentar?Schriftlich so zu lesen sehen?VG

0
Rentner1955  10.09.2023, 12:52
@Devin007

Nie nix google,du behauptest das zu uns.Na den zeige es hier an alle User.

0
Devin007  10.09.2023, 13:01
@Devin007

Jedoch ist die Erstellung und Verwendung eines Fake-Accounts zunächst nicht strafbar. Nicht selten gehen mit der Erstellung eines solchen Fake Profils aber strafbare Handlungen, wie Betrug (§ 263 StGB), Beleidigungen (§ 185 StGB), Verleumdungen (§ 187 StGB) einher. Wird der Fake-Account zur Begehung eines Betrugs genutzt, so kann dies eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe nach sich ziehen.

0

Identitätsdiebstahl wird unter

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html

gewertet. Betrug findet sich unter

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Ihm drohen Anzeige und Verfahren. Ein entsprechendes Urteil und die Übernahme der entstandenen Verfahrenskosten.

Derjenige der ihn wegen Betrug anzeigen will, wird von seinem Anwalt vermutlich geraten bekommen die echte Frau mit ins Boot zu holen und ihrerseits deinen Freund wegen Identitätsdiebstahl anzuzeigen.