Alleine fahren mit 17 / Arbeitsweg kompliziert?
Hey zusammen,
wir ziehen bald um und bis dahin habe ich meinen Führerschein fertig (17 begleitendes fahren). Meine Frage ist ob ich organisieren kann, dass ich mindestens zum Bahnhof (3,3 km) alleine fahren kann und danach mit Öffentlichen Verkehrsmittel weiter pendeln.
Mein Arbeitsweg sieht zurzeit so aus:
-10 min Fahrrad zum Bahnhof
-10 min Zug
-10 min zur Straßenbahnstelle laufen
-10 min Straßenbahn zur Arbeit
Wenn ich umziehe müsste ich statt 1,1 Kilometer 3,3 Kilometer zum Bahnhof fahren und das ist in der früh um 5:20 ziemlich viel. Ist das weiterhin zumutbar oder kann ich eine Genehmigung bekommen die mich mindestens zum Bahnhof die 3,3 Kilometer fahren lässt, ist eh kein Verkehr in der früh. Oder das beste wäre gleich das ich die 11 Kilometer Arbeitsweg gleich fahre. Kennt sich da jemand aus? Wo, wie, was ich machen muss, ob das möglich wäre.
Danke für die Hilfe
10 Antworten
3,3km sind mit dem Rad 10-15 Minuten, die hürden für eine Ausnahmegenehmigung sind hoch. Ich denke nicht, dass hier einem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stattgegeben würde. Für die gesamtstrecke auch nicht, da ja öffentliche Verkehrsmittel vorhanden sind.
Ich sehe 2 Lösungen: Mit dem Rad die 3 km zum Bahnhof fahren oder eine Belgeitperson finden (und eintragen lassen wenn du selber fahren willst!) die dich zum Bahnhof oder zur Arbeitsstelle begleitet.
Einfach so alleine fahren würde ich nicht anraten, denn wenn du erwischt wirst steht die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" im Raum und die Pappe bist du auch wieder los.
Nein, keine Straftat, sondern „nur“ ein Auflagenverstoß.
Ah, ok, danke. Da hab ich tatsächlich falsch gelegen.
Siehe StVG §6e Abs.2
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__6e.html
Eine Neuerteilung ist bereits nach Absolvierung eines Aufbauseminares nach StVG 2a Abs.5 möglich.
Wegen 3,3km mit dem Fahrrad zum Bahnhof bekommst du doch keine "Sondergenehmigung", falls es diese überhaupt gibt.
Mag blöd für dich sein, aber das ist absolut zumutbar.
"Sondergenehmigung", falls es diese überhaupt gibt.
Gibt's, kann man beantragen, aber da muss man schon mehr bieten als 3 km zum Bahnhof.
Da alles noch im zumutbaren Bereich liegt, wird es KEINE Ausnahme geben.
Ist zumutbar, da bekommst Du keine Sondergenehmigung.
Bist du in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder gibt es andere Gründe die es zwingend erforderlich machen das du alleine fährst ?Du musst einen persönlichen Härtefall glaubhaft nachweisen.
Dann wäre es möglich die hier oft genannte Ausnahmegenehmigung zu bekommen.So eine Genehmigung ist eine " kann " Entscheidung,nicht " krieg ich ".Du zahlst alle Anfallen Kosten selber,auch bei einer Ablehnung.
Gibt es andere Möglichkeiten zur Arbeit oder Schule zu kommen wie Fahrrad,Bus,Bahn,Kleinkraft und Leichtkrafträder oder auch Pedelec wird das nichts.Wenn eine Fahrerlaubnis dafür schon existiert.
https://www.emotion-technologies.de/e-bike-infos/h%C3%A4ufige-fragen/rechtliches/
Wenn du die B17 hast,besitzt du Klasse AM,hast du die Möglichkeit ein Kleinkraftrad zu kaufen und damit zu fahren.Muss kein neues sein.
Nein, keine Straftat, sondern „nur“ ein Auflagenverstoß.
Hat aber den Widerruf der erteilten Fahrerlaubnis zur Folge.