Alleine fahren mit 17 / Arbeitsweg kompliziert?

10 Antworten

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3,3km sind mit dem Rad 10-15 Minuten, die hürden für eine Ausnahmegenehmigung sind hoch. Ich denke nicht, dass hier einem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stattgegeben würde. Für die gesamtstrecke auch nicht, da ja öffentliche Verkehrsmittel vorhanden sind.

Ich sehe 2 Lösungen: Mit dem Rad die 3 km zum Bahnhof fahren oder eine Belgeitperson finden (und eintragen lassen wenn du selber fahren willst!) die dich zum Bahnhof oder zur Arbeitsstelle begleitet.

Einfach so alleine fahren würde ich nicht anraten, denn wenn du erwischt wirst steht die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" im Raum und die Pappe bist du auch wieder los.

Antitroll1234  28.07.2019, 21:11
denn wenn du erwischt wirst steht die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" im Raum 

Nein, keine Straftat, sondern „nur“ ein Auflagenverstoß.

Hat aber den Widerruf der erteilten Fahrerlaubnis zur Folge.

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Stadewaeldchen  28.07.2019, 21:14
@Antitroll1234
Nein, keine Straftat, sondern „nur“ ein Auflagenverstoß.

Ah, ok, danke. Da hab ich tatsächlich falsch gelegen.

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Wegen 3,3km mit dem Fahrrad zum Bahnhof bekommst du doch keine "Sondergenehmigung", falls es diese überhaupt gibt.

Mag blöd für dich sein, aber das ist absolut zumutbar.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr
Hering34 
Fragesteller
 28.07.2019, 21:06

Ja gibts es, schade :D

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Stadewaeldchen  28.07.2019, 21:06
"Sondergenehmigung", falls es diese überhaupt gibt.

Gibt's, kann man beantragen, aber da muss man schon mehr bieten als 3 km zum Bahnhof.

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Da alles noch im zumutbaren Bereich liegt, wird es KEINE Ausnahme geben.

Ist zumutbar, da bekommst Du keine Sondergenehmigung.

Bist du in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder gibt es andere Gründe die es zwingend erforderlich machen das du alleine fährst ?Du musst einen persönlichen Härtefall glaubhaft nachweisen.

Dann wäre es möglich die hier oft genannte Ausnahmegenehmigung zu bekommen.So eine Genehmigung ist eine " kann " Entscheidung,nicht " krieg ich ".Du zahlst alle Anfallen Kosten selber,auch bei einer Ablehnung.

Gibt es andere Möglichkeiten zur Arbeit oder Schule zu kommen wie Fahrrad,Bus,Bahn,Kleinkraft und Leichtkrafträder oder auch Pedelec wird das nichts.Wenn eine Fahrerlaubnis dafür schon existiert.

https://www.kreis-soest.de/verkehr_wirtschaft/verkehr/fuehrerschein/mind/vorzeitige_erteilung_mindestalter.php

https://www.emotion-technologies.de/e-bike-infos/h%C3%A4ufige-fragen/rechtliches/

Wenn du die B17 hast,besitzt du Klasse AM,hast du die Möglichkeit ein Kleinkraftrad zu kaufen und damit zu fahren.Muss kein neues sein.