ALG1 minijob und schwanger?

1 Antwort

Sie bekommt gar kein Krankengeld sondern Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber des Minijobs. Das bekommt dieser wiederum durch das U2 Verfahren von der Krankenkasse erstattet.

ALG1 dürfte laut folgendem Urteil nicht gestrichen/gekürzt werden, ggf Einspruch einlegen:

https://meinhardt-online.com/de/infos/informationen-zum-sozialrecht/arbeitslosengeld-1-trotz-beschaeftigungsverbot#:~:text=Arbeitslosengeld%20I%20muss%20trotz%20Beschäftigungsverbot,trotzdem%20weiter%20ALG%20I%20zu!

Milo17819 
Fragesteller
 28.01.2024, 22:11

Aber sie hat ja jetzt ein absolutes Beschäftigungsverbot bekommen, sie darf also nicht mehr arbeiten und wird krank geschrieben. Bekommt sie dann gar kein Geld von niemanden ?

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Qiboo  28.01.2024, 22:16
@Milo17819

Ein Beschäftigungsverbot ist ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Schwangerschaft, keine Krankheit und deswegen ist sie auch nicht krank geschrieben.

wenn sie kein Beschäftigungsverbot aufgrund der Schwangerschaft bekommt, sondern nur eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dann steht sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und das ALG1 wird gestrichen.

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