Aktzeichnen für Jugendliche?

4 Antworten

Inzwischen musst Du ja 16 sein. Ich stehe hin und wieder Modell,

in einem Kurs war eine Zeichnerin, 15 Jahre alt, mit Erlaubnis der Eltern dabei.

Nach meinem Wissen ist die Teilnahme ab 14 kein Problem.

Du kannst natürlich mit Hilfe und Einverständnis der Eltern auch ein privates Aktmodell buchen.

Höre dich in Einrichtungen für Erwachsenenbildung um: Volkshochschulen, Bildungszentren. Allerdings regeln die gesetzlichen Bestimmungen für solche öffentlichen Bildungseinrichtungen oft, dass sie erst Teilnehmer ab 16 Jahre aufnehmen dürfen.

Frage nach, versuche es, vielleicht ist die Handhabung nicht so streng - oder du findest einen privaten Anbieter.

Ein Beispiel: https://vhs-koeln.de/Programmbereich/p-cmx57961965c5a5b/mp-Akt-+und+Portraitzeichnen/cmx57961965c5a5b.html

Also ich stehe gelegentlich selber als
Aktmodell an einer VHS und Jugendkunstschule und da beträgt das
Mindestalter 16 Jahre. Allerdings erhalte ich als Modell keine Infos
über die Kursteilnehmer.

Die genauen gesetzlichen Bestimmungen kenne ich auch nicht. Aber ich vermute, dass du mit einer schriftlichen Einverständniserklärung deiner Eltern an einem Aktzeichenkurs an der Volkshochschule o.ä. teilnehmen darfst.

EarthBoy  22.11.2022, 19:25

So ein Bullshit Alter!

Keine alte Sau will lesen was DU vermutest. Hältst du Dich für einen Bundesverfassungsrichter, oder was??

Recht und Gesetz sind nicht logisch. Die realistsche Einschätzung einer Rechtslage ohne Kenntnisse von Gesetzen und bisherigen KOMMENTAREN ist unmöglich. Ergo: Was Du vermutest ist fehl am Platz hier! Ganz im Gegenteil: Du maßt Dir hier eine dilletantischen Deutung an, die aber ja dennoch LeserInnen beeinflußt. Fndest Du das gut. Und was, wenn Du Dich irren solltest?

Für wie wichtig hältst Du Dich eigentlich? Denn inhaltlich liegst Du absolut falsch: Bei einer Person von unter 16 Jahren ist die Rechtslage bzgl sexueller Autonomie 1.) auf ganz dünnen Eis verortet und 2.) sehr differenziert im Kinder- und JugendSCHUTZrecht nachzulesen. Um dann aber eine halbwegs wirklichkeitsnahe Antwort zu geben solltest Du auch die Auslegung der Regelungen kennen und die Art, wie sie bisher in Deutschland, bei vergleichbaren Fällen/ Fragestellungen in der Rechtsprechung zur Anwendung kamen.

Meinst Du irgendjemanden interessiert hier Deine substanzlose Klugscheisserei, zumal Du absolut keine rechtlichen Wissensgrundlagen dazu hast und scheinbar auch noch nichts von Gewaltenteilung gehört hast.

Unprofessionell, narzistisch und überflüssiger Beitrag!

Die Umwelt tankt es dir: Eine E-mail produziert im Durchschnitt 10 gr CO2

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EarthBoy  22.11.2022, 19:32

So ein Bullshit Alter!

Keine alte Sau will lesen was DU vermutest. Hältst du Dich für einen Bundesverfassungsrichter, oder was??

Recht und Gesetz sind nicht logisch. Die realistsche Einschätzung einer Rechtslage ohne Kenntnisse von Gesetzen und bisherigen KOMMENTAREN ist unmöglich. Ergo: Was Du vermutest ist fehl am Platz hier! Ganz im Gegenteil: Du maßt Dir hier eine dilletantische Deutung an, die aber ja dennoch LeserInnen beeinflußt. Fndest Du das gut? Und was, wenn Du Dich absolut irren solltest?

Für wie wichtig hältst Du Dich eigentlich? Denn inhaltlich liegst Du wirklich total falsch: Bei einer Person von unter 16 Jahren ist die Rechtslage bzgl sexueller Autonomie 1.) auf ganz dünnen Eis verortet und 2.) sehr differenziert im Kinder- und JugendSCHUTZrecht vorgeschrieben. Um dann aber eine halbwegs wirklichkeitsnahe Antwort zu geben solltest Du auch die Auslegung der Regelungen kennen und die Art, wie sie bisher in Deutschland, bei vergleichbaren Fällen/ Fragestellungen in der Rechtsprechung zur Anwendung kamen.

Meinst Du irgendjemanden interessiert hier Deine substanzlose Klugscheisserei, zumal Du absolut keine rechtlichen Wissensgrundlagen dazu hast und scheinbar auch noch nichts von Gewaltenteilung gehört hast.

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alessandro71de  23.11.2022, 09:19
@EarthBoy

Es ist ja nichts dagegen einzuwenden, dass du die Sache anders einschätzt. Du kannst meine Einschätzung auch gern für totalen Quatsch halten.

Und wenn du das ganze möglicherweise auch noch fundiert belegen kannst, umso besser. Das ist schließlich Sinn und Zweck dieses Forums.

Solange du aber nicht in der Lage bist, sachlich zu argumentieren, sondern stattdessen ausfallend und beleidigend die Beiträge anderer kommentierst, disqualifizierst du dich damit selbst. Also: Falls du dazu in der Lage bist, reflektierte bitte mal deine Wortwahl!

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