AG gegen AfD?
Darf man an einer Schule eine (selbstverständlich nur durch Freiwillige belegte) Arbeitsgemeinschaft gründen, die zum Ziel hat sich gegen die AfD zu engagieren, oder kommt man da mit irgendwelchen Gesetzen in Konflikt?
Dürfen Lehrkräfte Teil dieser Gruppe sein, oder dürfen nur Schülerinnen und Schüler dort teilnehmen?
Wie verhält es sich, wenn das erklärte Ziel der AG nicht eine Schwächung der AfD, sondern Zivilcourage wäre?
Bundesland wäre Brandenburg und wir haben natürlich nicht vor irgendwelche Straftaten zu planen, sondern zum Beispiel Gegenproteste zu organisieren.
2 Antworten
Möglich wäre das schon. Ich sehe da auch keinerlei fundamentalen Probleme.
Aber ich würde mich nicht primär "gegen", sondern vielmehr "für" (z.B. Verteidigung von Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit) engagieren.
Ihr könntet auch eine Gruppe des "Reichsbanners schwarz-rot-gold" gründen.
https://www.reichsbanner.de/reichsbanner-heute/
Hier unser lokaler Präzedenzfall:
Solange die AfD als eine demokratische Partei gilt, dürfte das in einer Schule schwierig sein und Lehrer dürfen sich daran auf keinen Fall beteiligen.
Was du aber machen kannst, ist dir die Inhalte raussuchen, die dich an der AfD am meisten stören und dich dagegen bzw für das Gegenteil engagieren. Beispielsweise gegen Diskriminierung, oder für den Mindestlohn. Dabei kannst du natürlich auch darauf hinweisen, welche Parteien zB den Mindestlohn abschaffen wollen (in dem Fall AfD und FDP und wenn ich es richtig weiß auch die Freien Wähler). In deiner Freizeit kannst du machen, was du willst, aber wenn es ein Schulprojekt sein soll, musst du es etwas subtiler machen
Die AfD gilt nicht als demokratische Partei, sondern rechtsextremistischer Verdachtsfall. Selbstverständlich können und dürfen sich Lehrer auch parteipolitisch engagieren und positionieren, auch "gegen" etwas!
Die AfD ist vor kurzem wieder mal vor Gericht auf die Nase gefallen, weil sie gegen ein gegen sie gerichtetes Schulprojekt unserer GSS (Osnabrücker Gesamtschule) geklagt hat.
Auch wenn ich das gerne anders sehen würde, solange sie nur ein VERDACHTSfall ist, gilt sie als demokratische, erst wenn der Verdacht sich bestätigt, wäre das anders. Lehrer dürfen sich AN DER SCHULE nicht parteipolitisch engagieren. Ob das in allen Bundesländern so ist, weiß ich nicht, denke aber schon. Was die Lehrer in ihrer Freizeit machen ist etwas anderes, aber hier geht es um ein Schulprojekt.
Von der Sache in Osnabrück wusste ich nichts, das ist interessant - ich bin aber nicht sicher, ob in jedem Bundesland so geurteilt würde.
Ergänzung: Jetzt habe ich mir das kurz durchgelesen, in Osnabrück lief das unter dem Tenor "von der Kunstfreiheit gedeckt", weil es ein Theaterstück war. Das ist eine spezielle Situation, clever gemacht allerdings ;-)
Danke, kennst du noch mehr solcher Gruppen, eventuell etwas modernere?