Änderung der Einstellungen auf FRITZ!Box nachvollziehbar? (VPN und Zurücksetzen auf Werkseinstellungen)?

2 Antworten

So etwas ist meines Wissens nicht nachweisbar. Die Fritzbox löscht sämtliche Protokolle, wenn sie neu gestartet wird.

Allerdings ist ja Voraussetzung dafür, dass ich eine VPN auf dem Router eingerichtet habe.

Nein, das ist nicht die Voraussetzung. Ich habe z. B. ein VPN Gateway hinter dem Router stehen und mich so ins Heimnetz einwählen. Der Router ist also nicht die einzige Möglichkeit, ein VPN ins Heimnetz einzurichten.


jala1134 
Fragesteller
 16.08.2022, 12:06

Das ist interessant, Danke dir!

Kann man denn nachweisen, dass man keine VPN-Gateway o. ä. hat?

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franzhartwig  16.08.2022, 12:23
@jala1134

Nein, natürlich nicht. Es geht ja auch nicht (nur) darum, dass Du jetzt kein VPN Gateway hast, sondern dass Du damals keines hatte. Wenn Du das inzwischen aus dem Netz entfernt hast, ist es natürlich weg. Nachweisen, dass Du nie eins hattest, kannst Du nicht.

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jala1134 
Fragesteller
 16.08.2022, 12:33
@franzhartwig

Ja, genauso hatte ich es gemeint – nachweisen, dass ich nie eins hatte … Bis eben wusste ich nicht mal was es ist … Und so richtig weiß ich es natürlich immer noch nicht :)

Aber schade. Wenn ich es nicht nachweisen kann, dann ist es wohl so.

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Die Zeitpunkte, wann die Einstellungen vorgenommen worden sind, könnten irgendwo gespeichert sein. Auf jeden Fall ist der Zeitpunkt des letzten Resets gespeichert. Um hier zu manipulieren, müsstest du schon den Router vom Netz getrennt haben, die Uhr umgestellt haben und dann zurückgesetzt haben.

Wenn du den Router vom Provider hast und es dort keine "Zeitstempel" gibt, könntest du mal vorsichtig fragen, ob so was öfters vorkommt, und wenn ja, warum sie keine Router mit Firmware ausliefern, die solche Zeitstempel in einem eigenen Bereich speichert. (Ok, das würde dann schon wieder Probleme mit Datenschutz geben.)

Ich gehe mal davon aus, dass der gegnerische Anwalt dir schon die Protokolle des vorgeblichen Missbrauchs zugestellt hat? - Und auch diese kann man fälschen, und da der Provider geschultes Personal hat, sind Fälschungen für diese Seite wesentlich leichter als für deine Seite. Wurden Hash-Werte dieser Protokolle bei einer Escrow-Stelle zeitnah hinterlegt, um Fälschungen vonseiten des Providers vorzubeugen? Wie kann der Provider nachweisen, dass niemand deinen Anschluss "gespooft" hat?

Natürlich kann ich von hier aus nicht beurteilen, ob du nicht tatsächlich Filesharing betrieben hast.

Übrigens ist Filesharing leichter möglich, als man denkt - ein Download über einen "Torrent" reicht schon aus. Das spricht ein klein wenig gegen dich.

Andererseits verwendet auch Microsoft für seine Updates solche Torrents, wenn man das nicht ausdrücklich abgestellt hat. Hier wäre also sehr interessant, welche Downloads unmittelbar vor dem File-Sharing gestartet wurden - d. h., was im Protokoll steht, auf welche Download-Quellen unmittelbar vor dem File-Sharing zugegriffen wurde. (Hast du eine höhere Upload-Rate als der Durchschnitt? Dann wird dein Computer natürlich bevorzugt als Torrent-Quelle verwendet.)


jala1134 
Fragesteller
 16.08.2022, 12:06

Danke dir für die ausführliche Antwort! Finde ich sehr hilfreich

Und du hast natürlich recht – niemand kann aus der Ferne beurteilen, ob ich es war oder nicht – zur Zeit bin ich die einzige Person, die weiß, dass sie unschuldig ist.

Und ich weiß auch, dass Filesharing quasi versehentlich passieren kann. Allerdings kann ich das für meinen Fall ausschließen, da der Router sich zum Tatzeitpunkt in München befunden hat, während ich nachweislich in Nürnberg war. Wenn dann hätte ich per Fernzugriff auf den Router gehen müssen, was ich aber nicht gemacht habe. Daher kommt auch das Microsoft-Updates-Thema nicht infrage, da ich meinen PC mitgenommen habe, und er zum Tatzeitpunkt keine Verbindung zum Router gehabt haben kann. Außerdem schreibt der gegnerische Anwalt in der Abmahnung ganz konkret von Bittorent – das verwendet Microsoft wahrscheinlich nicht.

Wie ich bzw. mein Anwalt das alles juristisch-korrekt nachweisen kann, ist natürlich eine andere Frage … Aber so zumindest die Fakten von meiner Seite.

Ein vollständiges Protokoll habe ich nicht erhalten, aber ebenfalls schon meinen Anwalt danach gefragt. Mein Anwalt sagt, dass die gegnerische Seite nicht in der Pflicht ist alle Details für eine Abmahnung offenzulegen.

Auch ist es schwierig zu argumentieren, dass das Protokoll gefälscht worden sein kann – für solche Anschuldigungen brauche ich natürlich wiederum gute Beweise. Nur die Möglichkeit, dass es möglich ist, reicht leider nicht.... vor allem den Provider vorzuwerfen, dass er mit den gegnerischen Anwälten unter einer Decke steckt, ist ein schwerer Vorwurf, zumal der Provider kein Interesse daran hat. Außer, wenn man dem Provider unterstellen würde, dass er an den Erlösen aus erfolgreichen Abmahnungen mitverdienen – aber das wäre eine krasse Unterstellung, die ich nicht beweisen kann, und daher nicht durchkommen würde.

Spoofing ist natürlich möglich, aber auch hier sagte mein Anwalt, dass man damit vor Gericht nicht durchkommt, außer wenn man es nachweisen kann.

Das Ding ist bei mir, dass ich mit 99-prozentiger Sicherheit weiß, wer die Tat begangen hat – nämlich der Lebensgefährte meiner Nachbarin. Ich habe meiner Nachbarin als einzige Person Zugriff auf mein WLAN gegeben … Und ihr Lebensgefährte hat einen IT-background. Natürlich ist nicht jeder IT-Fachmann kriminell und auch ist nicht jeder von ihnen dumm genug sich erwischen zu lassen. Wenn ich nur irgendwie beweisen könnte, dass er es war …

Ich weiß, dass ich vor Gericht ich nachweisen muss, wer es war, sondern nur nachweisen muss, dass ich es nicht war – und genau das versuche ich ja

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PWolff  16.08.2022, 13:35
@jala1134

Wenn du deiner Nachbarin die Zugangsdaten gegeben hast, bist du soweit ich weiß für den Provider der Störer. D. h. der Provider hält sich an dich und du musst dann zusehen, wie du den Schadenersatz von deiner Nachbarin kriegt. (Die wiederum müsste zusehen, wie sie ihrerseits ihn von ihrem Lebensgefährten bekommt.) Aber dazu dürfte dir dein Anwalt ja schon genug gesagt haben. (Und dann frage ich mich, wieso du überhaupt noch hier fragst.)

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jala1134 
Fragesteller
 16.08.2022, 13:48
@PWolff

Also die Störerhaftung ist seit 2017 überwiegend abgeschafft … Also wenn sich meine Nachbarin (oder ihr Lebensgefährte) sich rechtswidrig verhalten, muss ich dafür nicht haften.

Allerdings muss ich nachweisen, dass ich es nicht war … Nachzuweisen wer es sonst tatsächlich war ist Sache des gegnerischen Anwalts. Aber ich (bzw. mithilfe meines Anwalts) muss mich selbst entlasten. Und bei sehr technischen Sachen ist der Anwalt kein Fachexperte und ich erhoffe mir hier Antworten von jemandem, der sich mit der sehr spezifischen Materie von Router-Logs auskennt. Davon erhoffe ich mir wiederum nicht nur rein-juristisch, sondern auch von den technischen Belegen her besser vorbereitet zu sein – genau deswegen frage ich hier

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